Älter


OBM-Runde 1/2014

Bürgervereinsrunde der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine e. V. mit dem Oberbürgermeister am 08. Mai 2014

Wir hatten für die BV-Runde mit dem Oberbürgermeister und seinen Referenten sechs Anliegen eingereicht und diskutiert. Hier eine Zusammenfassung inkl. der Antworten.

„Gastrifizierung“ in der Sebalder Altstadt

In den letzten Wochen und Monaten ist in der Sebalder Altstadt durch die immer häufigere Umnutzung von Ladenlokalen zu Gaststätten eine Gentrifizierung zu beobachten.
Durch eine weitere Zunahme der gastronomischen Betriebe ist eine wesentliche Verschlechterung der Wohn-Situation zu befürchten. Insbesondere wird der Einzelhandel durch Gastronomie verdrängt und der Parkdruck erhöht.
Bei einer Umnutzung von Läden zu Gaststätten erhöht sich nach der städtischen  Satzung die Anzahl der erforderlichen Stellplätze, die dann aufgrund des Platzmangels in der Altstadt abgelöst werden können.

Frage: Welche Maßnahmen werden seitens der Verwaltung ergriffen, um dieser „Gastrifizie- rung“ gegen zu steuern und den Einzelhandel zu erhalten?
Antwort Baureferent Ulrich: In der Altstadt sind Gaststätten allgemein zulässig. Wenn die entsprechenden Gesetze und Verordnungen erfüllt werden, könne die Eröffnung neuer Gaststätten nicht versagt werden. Die Entwicklung und Verbreitung der Gaststätten würde daher der Markt regeln.

Eine Gegensteuerung für das Gebiet Hauptmarkt und Obstmarkt wäre nur über Bebauungspläne möglich, wie sie beispielsweise für das Burgviertel oder den Unschlittplatz existieren. Der Stellplatzbedarf erhöht sich je nach Nutzungsänderung formal, eine Ablöse ist möglich.

Tatsächlich würden in den Parkhäusern der Altstadt jedoch Leerstände bestehen, sodass von einer fußläufigen Nutzung der Altstadtgaststätten auszugehen sei.

 

Öffnungszeiten für Freischankflächen

Presseberichten zufolge gibt es Bestrebungen, Lokalen den Außenbetrieb statt der bisherigen Regelung bis 22 Uhr in Anlehnung an die Biergartenverordnung künftig generell bis 23 Uhr zu erlauben.
Der Beginn der gesetzlichen Nachtzeit ist nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm) auf 22 Uhr festgelegt.
Durch das Verlegen auf 23 Uhr wäre eine wesentliche Verschlechterung der Wohn-Situation zu befürchten. Es würde zur Verdrängung der Wohnbevölkerung kommen.

Antrag: Um Stellungnahme der Verwaltung wird gebeten.
Antwort OB Dr. Maly: Nach der städtischen Sperrzeitverordnung gilt für Außenbewirtschaftungen eine Sperrzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Der Beginn der Nachtzeitnach der TA Lärm sei damit nicht gleichzusetzen. Die Stadt würde sich an der Bayerischen Biergartenverordnung orientieren. Diese verschiebt die Tagzeit auf 23 Uhr und erhöht den Immissionsrichtwert tags um 5 dB(A) gegenüber den Richtwerten nach der TA Lärm. Andere Bundesländer haben für die Außengastronomie den Beginn der Nachtzeit bis 23 oder 24 Uhr hinausgeschoben (z.B. Nordrhein-Westfalen 24 Uhr, Brandenburg 23/24 Uhr, Rheinland-Pfalz 23 Uhr).
Seitens der Stadt würde man es für erforderlich halten, dass bayernweit ein Betrieb der Außengastronomie bis 23 Uhr möglich wäre und würde entsprechende Bemühungen des Deutschen Städtetags unterstützen.

 

 

 

 

Parken von Touristenbussen Hallertor bis Waaggasse

Die West-Ost-Achse vom Hallertor bis zur Waaggasse wird von vielen Busunternehmen zu­nehmend als Parkplatz bzw. vorübergehender Aus- und Einsteige-Stopp für Tagestouristen genutzt, nicht zuletzt gerade in verkehrsreichen Stoßzeiten. Zeitweise ‚parken’ bis zu 10 Bus­se auf der o.g. Strecke. (Maxplatz, Weintraubengasse, Augustinerstraße) Dies behindert nicht nur den privaten Zugangsverkehr zu den Parkplätzen am Augustinerhof und zum Augustiner-Parkhaus, sondern auch die städtische Buslinie 36. Immer wieder ergeben sich daraus gefährliche Verkehrssituationen, vor allem an den gegenüberliegenden Bushaltestellen der Verkehrsinsel Weintraubengasse.
Frage: Wie beurteilt die städtische Verwaltung die oben beschriebene Lage und welche Lösungen für die unzuträgliche Situation werden ins Auge gefasst?

Antworten Baureferent Ulrich und Polizei: Die Situation ist bekannt, die vorhandenen Stellplätze für fünf Reisebusse genügen den erheblich gestiegenen Mengen an Reisebussen nicht mehr.

In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde im Sommer 2012 die Höchstparkdauer von 30 Minuten dahingehend abgeändert, dass nur noch zum Ein- und Aussteigen gehalten werden darf. Diese Regelung würde in der Praxis jedoch zu keiner Änderung führen, weshalb die Polizei in der Hochsaison die Lage regelmäßig beobachten und bei Bedarf die Weintraubengasse für Busse sperren und diesen Verkehr dann über die Maxbrücke in Richtung Süden ableiten würde. Eine durchgreifende Änderung würde sich nur ergeben, wenn der Buswarteplatz in der Augustinerstraße aufgelöst werden würde. Im Interesse des Tourismus in Nürnberg dürfe davon allerdings nur im äußersten Notfall Gebrauch gemacht werden. Allerdings bestünde als Alternative dann nur noch der ebenfalls stark ausgelastete Buswarteplatz am Vestnertorgraben.

 

 

Hort- und Mittagsbetreuungssituation in der Altstadt

Ausgehend vom Planungsstand kurz vor der OB-Runde baten wir um Mitteilung des Sachstandes zur Versorgung mit Hort- und Mittagsbetreuungsplätzen in der Altstadt.
Antwort Jugendamt: An den Grundschulen Paniersplatz und Insel Schütt reichen die vorhandenen Plätze nicht aus. Aktuell müssen beide Standorte zusätzlich über den Zentralhort Veilhof bedient werden (ca. 20 Kinder). Aktuell würde ein Standort nähe Paniersplatz auf seine Eignung als Kinderbetreuungseinrichtung geprüft werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob sich die ehemalige Hausmeisterwohnung der GS Insel Schütt als Horterweiterung eignen würde.
Antwort Bereich 3. BM: An der GS Insel Schütt gibt es derzeit zwei verlängerte Gruppen bis 15:30 Uhr. Die Anmeldesituation zum Schuljahr 14/15 zeigt keine Veränderung und keine Probleme. An der GS Paniersplatz bestehen aktuell drei Gruppen Mittagsbetreuung. Davon zwei reguläre Gruppen bis 14:30 Uhr und eine verlängert bis 15:30 Uhr. Die Anmeldesituation zum Schuljahr 14/15 würde noch eine geringe Aufnahme von Kindern in einer regulären Gruppe erlauben.

 

Bürgerzentrum in der Altstadt – Pellerhaus

 

Im „Stadtteil Altstadt“ gibt es weder ein Bürgerzentrum, Nachbarschaftshaus oder einen Stadtteillladen. Selbst Nebenzimmer in Gaststätten sind kaum verfügbar, bzw. nur gegen Gebühr zu nutzen. Ein dringender Bedarf an nichtkommerziellen sozialen Treffpunkten für Gruppen, Initiativen und Vereine ist jedoch vorhanden. Auf der Bürgerversammlung 2012 haben wir deshalb angeregt zu prüfen, ob das Pellerhaus u.a. auch als Bürgerzentrum genutzt werden kann. Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass unsere Anregungen zur Nutzung in künftige Überlegungen mit aufgenommen werden würden.
Fragen: Wie ist der Planungsstand, wurden unsere Anregungen dabei berücksichtigt und was schlägt die Verwaltung zur Schaffung nichtkommerzieller Treffpunkte hier vor?

Antwort OB Dr. Maly: Es gibt keinen neuen Planungsstand. Das Gebäude wird derzeit vom Wahlamt der Stadt, dem Spieleclub AliBaba, dem Deutschen Spielearchiv KuM, der internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien iANP und der Unibibliothek der Friedrich Alexander Universität genutzt.

Innerhalb der Stadtverwaltung werden derzeit verschiedene Nutzungsmöglichkeiten geprüft.
Mögliche Varianten sind der Verkauf der Immobilie oder die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Nutzungskonzeptes mit anschließender Generalsanierung. Bei der letzen Variante könne die Erörterung eines Bürgerzentrums berücksichtigt werden.

Städtebau-Förderungsprogramm

Laut Presseberichten sind die Finanzmittel im Städtebau- Förderungsprogramm gestiegen.

Fragen: Welcher Betrag an Fördergeldern steht der Stadt zusätzlich zur Verfügung und kann damit der Umbau des Obstmarktes nicht wie ursprünglich vorgesehenen 2014/15 begonnen werden?
Antworten Baureferent Ulrich: Die Bundesmittel sind für das Programm „Soziale Stadt“ erhöht worden. Große Projekt die aus diesem Förderprogramm mit finanziert werden sollen sind der Richard-Wagner-Platz und der Nelson-Mandela-Platz. Durch die Erhöhung der Mittel können diese möglicherweise forciert werden.
Der Obstmarkt soll über das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gefördert werden. Hier hat der Bund das Förderprogramm nur geringfügig aufgestockt.
Zu beachten ist dabei, dass die Förderung der Stadtbibliothek noch nicht abgeschlossen ist. Erst danach ist die Finanzierung eines anderen Großßprojektes in der nördlichen Altstadt möglich.
Im gültigen MIP stehen 2014 Mittel von 238.000 EUR, 2015 Mittel von 272.000 EUR und erst 2016 stehen für den Umbau 700.000 EUR zur Verfügung.

Der neue Stadtpfeifer ist erschienen:

(auch als Druckausgabe)

stadtpfeifer-Seite 1

Stadtpfeifer Seite 2 stadtpfeifer Seite 3 Stadtpfeifer Seite 4 Stadtpfeifer Nummer 2 Seite 5

Stadtpfeifer Nummer 2 Seite 6

Ausgabe September:

(vorgestellt am letzten Stammtisch am 12.September)stadtpfeifer

 

Das war die erste Ausgabe der Bürgervereinsnachrichten.
noch ohne Namen!

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