Bürgerversammlung 2017


Hier finden Sie unsere Fragen zur Bürgerversammlung am 19. Januar 2017
Und die Antworten der Verwaltung

1. Pellerhaus und Egidienplatz

Erstmalig auf der Bürgerversammlung 2012 haben wir beantragt zu prüfen, ob das Pellerhaus als Bürgerzentrum genutzt werden kann.
Wir meinen, dass hier eine gemischte Nutzung u.a. als Alternativstandort für das Kinder- und Jugendhaus Fünfeckturm denkbar wäre. Zumal vom Pellerhaus aus sowohl die Schulhöfe beiden Sprengelschulen als auch die Schulsportanlage Maxtorgraben und der Spielplatz fußläufig leicht erreichbar sind.

In der Bürgervereinsrunde des Oberbürgermeisters mit der AGBV am 27. April 2016 haben wir wieder einmal nachgehakt.

Als neuester Sachstand wurde uns mitgeteilt, dass ein zukünftiges Nutzungskonzept im Stadtrat behandelt werden soll.
Folgende gemeinsame Nutzungen sind für das Pellerhaus angedacht:
• Kinder- und Jugendhaus
• Haus des Spieles (Deutsches Spielearchiv Nürnberg)
• Archivhaus (Spielearchiv, Graphische Sammlung)

Diese gemeinsame Nutzung des Pellerhaus in Verbindung mit einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Platzes wäre aus unserer Sicht ideal, um den Ort zu beleben und Synergie-Effekte zu erzielen und das Pellerhaus zu einem Haus für Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.

Das haben auch alternative Konzepte und Gestaltungsvorschläge für den Egidienplatz gezeigt, die Architekturstudenten im Rahmen einer Semesterarbeit erarbeitet haben.

Der heute nahezu vollständig von parkenden Autos zugestellte Platz könnte dann auch in Verbindung mit dem Theresienplatz als kultureller Treff und Mittelpunkt des Egidienviertels dienen.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Wann nimmt das Kinder- und Jugendhaus im Pellerhaus die Nutzung auf?

Die Museen der Stadt Nürnberg und das Jugendamt entwickelten die Idee, die Graphische Sammlung und das Spielearchiv der Museen der Stadt Nürnberg mit der Kinder- und Jugendarbeit zu verknüpfen und so mit einem „neuen Pellerhaus“ ein lebendiges Zentrum in der Altstadt zu schaffen.
Nach einer ersten Einschätzung der beteiligten Dienststellen Jugendamt und Museen der Stadt Nürnberg verfügt das Pellerhaus im Grundsatz über ausreichend Flächen für diese Funktionen. Grundvoraussetzung ist jedoch eine Generalsanierung und dass die denklmal-pflegerischen Auflagen eine funktionale Gestaltung und Ausstattung der Räumlichkeiten zulassen. Die Altstadtfreunde haben darüber hinaus ebenfalls Interesse an Räumlichkeiten an-gemeldet. Die konkrete Nutzung der Räume wird nach erfolgtem Grundsatzbeschluss mit allen Beteiligten abgesprochen.

Das Konzept sollte dem Stadtrat am 14.12.2016 vorgelegt und für die weitere Bearbeitung im Rahmen des BIC-Verfahrens beschlossen werden. Die Behandlung des Themas wurde in die Stadtratssitzung 15.02.2017 vertagt. Zunächst muss der Stadtrat seinen Grundsatzbeschluss fassen. Dann erfolgt die detaillierte Raumplanung und die Vorbereitung / Planung der Gene-ralsanierung selbst, so dass eine Inbetriebnahme frühestens ab 2020 realistisch.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Welche Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der neuen Nutzung des
Pellerhauses für den Egidienplatz geplant?

Das Pellerhaus sowie der Egidienplatz liegen im Stadterneuerungsgebiet „Nördliche Altstadt“. Bereits in den Vorbereitenden Untersuchungen 2010 wurde die städtebauliche Aufwertung des Egidienplatzes unter Berücksichtigung der vorhandenen sensiblen Wohnnutzung empfohlen.
Aufgrund des sehr hohen städtebaulichen Potentials des Egidienplatzes wurde bereits 2009 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die wertvolle Anregungen und Denkanstöße zur Diskussion lieferte. Nach Bericht der Ergebnisse im Stadtrat wurde 2010 – als Ausblick festgehalten: „Im Rahmen der Stadterneuerung „Nördliche Altstadt“ soll der Egidienplatz und seine Umgebung aufgewertet und dabei insbesondere die städtebauliche Besonderheit des Platzes herausgearbeitet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden“

Dieser Aussage kommt künftig noch mehr Bedeutung zu, wenn das Pellerhaus einer öffentlichen Nutzung, die zur Belebung des Platzes beiträgt, zugeführt wird.
Eine Wiederbelebung des „Stadtraum Egidienplatz hatten auch im Sommer 2016 die Entwürfe von Architekturstudenten der TU Nürnberg zum Ziel.
Die Verwaltung berücksichtigt und verfolgt auch weiterhin die Umsetzung dieser Ziele, jedoch genießt die Maßnahme Egidienplatz in Hinblick auf die finanziellen Ressourcen derzeit nicht erste Priorität.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit und die Chance, dort geplante Maßnahmen zur Förderung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu bezuschussen.

2. Busse in der Altstadt

Am Westtor-/ Neutorgraben sind Verkehrsschilder aufgestellt, die Bussen die Einfahrt in die Altstadt (Weintraubengasse, Augustinerstraße) in der der Zeit von 9:00-18:00Uhr verbieten.
In Wirklichkeit kann man beobachten, dass mehrmals täglich Busse, nachdem sie Fahrgäste an der Augustinerstr. haben aussteigen lassen, an der Abzweigung zur Maxbrücke ein Verkehrschaos verursachen. Verschärft wird dies noch durch platzsuchende PKW‘s zum Augustinerhof bzw. ins Parkhaus.
Überwachung, regulierende Ordnungskräfte?- Fehlanzeige!

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Wie schätzt die Stadtverwaltung die Problemsituation ein?

Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen Busse nach wie vor in die Augustinerstraße einfah-ren und dort die Besucher ein- und aussteigen lassen Zum Parken müssen sie auf ausgewie-sene Busstellplätze am Rand oder außerhalb der Altstadt. Die Ausnahmegenehmigungen erhalten die Busunternehmen im Zusammenhang mit Stadtführungen oder vorab über die Congress- und Tourismus-Zentrale.
Von Mai bis Oktober ist täglich ein Ordnungsdienst zwischen 10 Uhr und 18 Uhr vor Ort.
In den Monaten Oktober bis April führen die Polizei und der Zweckverband Kommunale Ver-kehrsüberwachung stichprobenartige Kontrollen durch.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich die neue Regelung bewährt. Obwohl eine größere Menge von Reisebussen abgewickelt wurde als in den Jahren zuvor, hätte sich die Situation deutlich entspannt. Es habe sich allerdings gezeigt, dass in der besucherstarken Saison ein Ord-nungsdienst unverzichtbar ist.
Die Verwaltung plant weitere Busparkmöglichkeiten in Zentrumsnähe. So sind z.B. derzeit Busparkplätze am Wöhrder Talübergang in Abstimmung.

3. Städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb für Haupt- und Obstmarkt

Der Gestaltungswettbewerb wurde Mitte 2012 entschieden. Es wurden 2 Entwürfe als Grund-lage für die Öffentlichkeitsbeteiligung und Weiterentwicklung ausgewählt. Die Entscheidung, mit dem Umbau des Obstmarktes aufgrund des schlechten Zustands zu beginnen, wird als richtig erachtet.
Beide Entwürfe sollten in einem Rahmenplan zusammengeführt werden und der weiteren Bearbeitung (Entwurfsplanung) zugrunde gelegt werden. Damit sollte ursprünglich 2014 be-gonnen werden, die Anregungen aus der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung sollten dazu geprüft und ggf. eingearbeitet werden. Für die Finanzierung wurden Mittel im MIP 2013-2016 eingestellt, vorgesehene Zuwendungen aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurden zunächst für die Restfinanzierung der Stadtbibliothek
verwendet.
Für den stufenweisen Umbau des Obstmarktes stehen zudem Mittel aus dem „Stadterneuerungsprogramm nördliche Altstadt“ ab 2016 – also jetzt – zur Verfügung.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Wann wird das Gesamtkonzept der Öffentlichkeit zur informellen Beteiligung vorgelegt?

Die Beauftragung eines Planungsbüros zur weiteren Planung soll Mitte 2017 erfolgen. Eine ausführliche Bürgerinformation ist derzeit für Anfang 2018 vorgesehen, wenn die Entwurfsplanung für den Obstmarkt vorliegt. Im Rahmen einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. eines Workshops werden dann die interessierte Bürgerschaft und die betroffenen Vereine und Anwohner-/innen an der weiteren Planung am Obstmarkt erneut umfassend beteiligt werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung – auch unter Teilnahme der Planer – erhalten.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Inwieweit werden Randbereiche z.B. Schmuck-, Plobenhof in das Gesamtkonzept einbezogen?

Die Maßnahmen sind räumlich begrenzt auf den Geltungsbereich des durchgeführten Wettbewerbs, im Falle des Ideenteils am Obstmarkt für ein Gebiet beiderseits der Straße „Obstmarkt“ mit Teilbereichen beiderseits der Straßen „Fünferplatz“ und „Spitalgasse“, im Norden begrenzt durch die Theresienstraße, im Süden bis einschließlich Wendekehre der Buslinien in der Spitalgasse.

Antwort der Verwaltung:
Wann wird voraussichtlich mit der Realisierung begonnen?

Mit einer Realisierung ist nicht vor Ende 2019 / Anfang 2020 zu rechnen.
Die Umsetzung der Wettbewerbsplanung für den Hauptmarkt erfolgt im Anschluss an den Obstmarkt.

4. Umgestaltung Beckschlagergasse

Seit seiner Gründung hat sich unser BV mit der Umgestaltung des Straßenzuges Äußere Lau-fer Gasse / Beckschlagergasse befasst, da die vorhandene Situation als unbefriedigend empfunden wird. Dies umso mehr als sich die Rahmendaten stark verändert haben.
Wo einst die Sebaldus-Druckerei stand haben wir jetzt ein neues Wohngebiet. Der Durchgangsverkehr hat sich seit der Sperrung des Rathausplatzes stark verringert.

Die von uns mit initiierte Bürgerbeteiligung führte dann 2015 auch nach zwei Workshops zu einer abgestimmten Planung, die am 16. Juni 2016 im Verkehrsausschuss beschlossen wurde.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Wann erfolgt die Umsetzung?

Die Umsetzung der Baumaßnahme ist in der 2. Jahreshälfte 2017 geplant.
5. Skater am Kornmarkt

Die wachsende Zahl von Skatern am Kornmarkt wird immer mehr zum Problem vieler An-wohner. Waren es vor Jahren noch eher sporadische Versammlungen kleiner Gruppen, sind jetzt praktisch ständig unterschiedliche Skatergruppen am Kornmarkt anwesend. (…..). Durch die immer größer werdenden Gruppen der Skater nimmt auch die Gefährdung unbeteiligter Fußgänger und Verkehrsteilnehmer zu. Die Straße gehört für manche Skater genauso zum Skateplatz wie auch der kleine Wasserbrunnen am Kornmarkt. Dabei kommt es vor, dass Fahrzeuge mitten in der S-Kurve (Kornmarkt/Grasergasse) stoppen müssen, weil sie durch die Skater auf der Straße an der Weiterfahrt gehindert werden. (…..).

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Wie schätzt die Stadtverwaltung die Problemsituation ein?

Das Jugendamt führt aus, dass im Jahr 2016 keine Beschwerde eingegangen ist. Die Nach-frage beim Ansprechpartner der Skater habe ergeben, dass zur Winterzeit (witterungs- und dunkelheitsbedingt) bis max. 16.00 Uhr geskatet wird. In den Sommermonaten ist (aus denselben Gründen) eine Ausweitung der Zeiten möglich. Diese würde sich jedoch auf max 24 Uhr beschränken.
Bestätigt wurde jedoch vom Ansprechpartner der Skater, dass die Gruppe der Skater immer größer werden würde und dass die nicht weggeräumten Skater-Elemente ein immer wieder kehrendes Thema sei.
Die Nachfrage des Jugendamtes bei den Beamten der PI Mitte habe ergeben, dass immer wieder Meldungen von Ruhestörungen am Kornmarkt aufgenommen werden würden. Da sich jedoch im direkten Umfeld des Kornmarktes auch diverse Lokalitäten des Nürnberger Nachtlebens befinden, wäre eine Zuordnung nicht möglich.

Abschließend wird ausgeführt, dass das Skaten am Kornmarkt die Zielsetzung Nürnbergs wiederspiegelt, eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt zu sein.
Der Umgang mit knappen Flächen-Ressourcen und unterschiedlichen Bedürfnissen der Skater, der Anwohner erfordere viel kreatives Denken und gegenseitiges Verständnis bei den handelnden Personen. Die Anwohner müssen damit umgehen, dass Kinder und Jugendliche Teil der realen Lebenswelt sind und durch ihre Aktivitäten Lärm verursachen, während die Skater stets Rücksicht auf die Anwohner nehmen müssen.
Das Jugendamt ist davon überzeugt, dass mit gegenseitiger Toleranz und Rücksichtnahme alle Beteiligten auch weiterhin positiv zusammenleben können und wird auch zukünftig bei Bedarf vermitteln.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Sieht die Verwaltung eventuell Handlungsbedarf, z.B. durch Verlagerung auf den günstigeren Richard-Wagner-Platz?

Die vorgeschlagene Verlagerung auf den Richard-Wagner-Platz erscheint nicht zielführend.“

6. „Nachtbar & Nachbar“

Die Kampagne Nachtbar & Nachbar hat bei uns in der südlichen Altstadt rund um die bekann-te Problemzone keinerlei Auswirkung zum Positiven gehabt. Weder wurde es in den Morgen-stunden ruhiger, noch ist der Vandalismus zurückgegangen: Eingeschlagene Fenster, umge-stoßene Mülltonnen, niedergetrampelte Fahrräder, abgerissenen Autospiegel, zerschlagene Flaschen, Biergläser, Pfützen aus Urin und Erbrochenes sind ständige Wegbegleiter nach einer warmen Sommernacht am frühen Sonntagmorgen im Bereich Hallplatz, Kornmarkt, Grasergasse Klaragasse, Vordere Sterngasse und Luitpoldstraße
Mittlerweile wird die Ausschankgenehmigung bei der Außenbestuhlung (…………) von kaum einem Wirt in der Altstadt eingehalten. Oft sogar um mehrere Stunden überschritten. Im Sommer an den Wochenenden sitzen die Gäste auch nach 24:00 Uhr mit ihren Getränken auf der Außenbestuhlung. (……………….) Parallel dazu wird von vielen Bars Außenbestuhlung stundenweise am Abend zur Verfügung gestellt, damit sich die Gäste in den lauen Sommernächten gleich komplett draußen mit ihrer Zigarette und dem Getränk aufhalten können (…..)
Antwort der Verwaltung zur Frage:
Warum ist es der Stadt nicht möglich, bei Überschreitung der bestehenden Gesetze konsequent zugunsten der öffentlichen Ordnung vorzugehen, indem man beispielsweise Ordnungsgelder gegen die Verursacher durchsetzt oder weitergehende Maßnahmen ergreift?
Der Bereich unterscheidet sich in seiner baurechtlichen Einstufung wesentlich von vielen anderen Bereichen der Altstadt. Große Teile dieses Gebietes, insbesondere diejenigen mit Nachtlokalen wie Klaragasse und Luitpoldstraße, sind baurechtlich Kerngebiete. Kerngebiete sind vorwiegend für die Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur vorgesehen, insb. auch von Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten wie Nachtbars und Diskotheken, die in anderen Gebieten für das Wohnen störend sind. Wohnungen sind dagegen nur eingeschränkt zulässig. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Vergnügungsstätten‘ zu Störungen führen, die das Wohnen beeinträchtigen und deshalb in Wohngebieten nicht zulässig sind. In Kerngebieten sind damit mehr und stärkere Störungen anzunehmen und hinzunehmen als in Mischgebieten und Wohngebieten, u.a. auch höhere Geräuschimmissionen tags und nachts.
Dieses erhöhte „Störungsmaß‘ in Kerngebieten berechtigt natürlich nicht zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. In diesem Gebiet ist leider festzustellen, dass die für das Nachtleben typischen Delikte wie Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigungen stark zugenommen haben, während sie in anderen Bereichen der Altstadt abgenommen haben. Dies ist aber nur zum Teil den Gaststättenbetrieben zuzuordnen. Es gibt keine signifikanten Auffälligkeiten von Ruhestörungen direkt durch die Gastronomie, aber Häufungen für ein paar Betriebe. Jedoch wird der Bereich durch die Nähe zum Hauptbahnhof und zur Königstorpassage in den Nachtstunden sehr stark von reinem „Straßenpublikum“ und den dortigen Problemgruppen frequentiert, die durch Gastwirte und die Aktion „Nachtbar und Nachbar“ in den Betrieben überhaupt nicht angesprochen werden können. Die Polizei kontrolliert diesen Bereich deshalb bereits verstärkt.
Gleichwohl ist festzustellen dass sich nur wenige der dortigen Betriebe an der Aktion „Nachtbar und Nachbar“ beteiligen. Das Ordnungsamt wird dies gegenüber den Betrieben bemängeln, nochmals die strikte Einhaltung von geltenden Beschränkungen und Pflichten (insb. das Einhalten der Sperrzeit, die Kontrolle von Gästen auch im Außenbereich, das Verbot der Mitnahme von Getränken in den Außenbereich, die Einhaltung der genehmigten Außenbestuhlungen) anmahnen und Maßnahmen gegen Störer besprechen.
Sperrzeitregelung im Außenbereich
Die Sperrzeit im Außenbereich ist in Nürnberg seit Jahrzehnten auf 23 Uhr bis 6 Uhr festgesetzt (nach der Bayerischen Gaststättenverordnung gilt zunächst die allgemeine Sperrzeit von 5 Uhr bis 6 Uhr). In den Monaten April bis Oktober erteilt das Ordnungsamt Betrieben in Misch-, Kern- und Gewerbegebieten auf Antrag eine Sperrzeitverkürzung bis 24 Uhr, wenn keine Hinweise für ein besonderes Störpotential des Betriebes vorliegen. Bei wiederholten Störungen im Außenbereich oder Sperrzeitüberschreitungen wird diese Sperrzeitverkürzung nicht mehr gewährt. Außerdem werden bei Sperrzeitüberschreitungen Bußgelder gegen den Gaststättenbetreiber verhängt, ebenso wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten des Gastwirtes. Ruhestörungen können nur gegenüber dem Täter geahndet werden, was bei überlauter Musik und offenstehenden Türen oder Fenstern der Gastwirt ist. Bei Ruhestörungen durch Gäste im Zu- und Abgang oder durch Passanten können hingegen nicht die Gastwirte mit Bußgeldern belangt werden.

7. „Red bull“ – District Ride auch 2017 wieder in Nürnberg

Sachverhalt:
Bei seiner letzten Austragung verzeichnete der District Ride rd. 60.000 Zuschauer, die den atemberaubenden Tricks der Slopestyle-Profis im Herzen Nürnbergs gespannt folgten. Der Parcours schlängelt sich auch 2017 wieder durch das Burgviertel.

Auswirkungen auf die Altstadtbewohner:

Bewohner und Geschäftsleute sind einer unerhörten Belastung und Beeinträchtigung nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch während der Vorbereitungs- und Abbauzeiten (deutlich länger!) ausgesetzt.

Entgegen der Beteuerungen auf unsere Fragen, die wir 2013 an die Verwaltung gestellt hatten, war auch beim „red bull“-district Ride 2014 festzustellen dass,
– Die Auflagen bezüglich gesetzlicher Lärm- und Ausschlusszeiten nicht bzw. nur rudimentär eingehalten wurden,
– Parcours und anschließende Plätze glichen tagelang (auch Sonntagabends bis ca. 23.00 Uhr) einem „Bauhof“ mit entsprechender Geräusch-/ Geruchskulisse (Abgase!),
Kontrollen waren nicht zu bemerken. Der Veranstalter hatte offensichtlich „freie Hand“.
– letztlich wurde der Boden des Hauptmarktes durch schwere Baumaschinen und unzählige Tonnen Sand der Art beschädigt, dass er wochenlang für die Reparatur gesperrt blieb und für die Marktnutzung ausfiel,
– Informationen im Vorgriff auf die Veranstaltung, Abläufe, vorgesehene Sperrungen, Umleitungen etc. sind nicht oder erst „in letzter Minute“ herausgegeben/ verteilt worden,
– ein durchgängig erreichbarer Ansprechpartner für den „Notfall“ und eine „hotline“ wurden nicht den Erfordernissen entsprechend bekanntgegeben,
– „Sicherheitsräume“ wurden über die Dauer der Veranstaltung nicht ausreichend eingehalten bzw. gesichert.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um Sicherheits- und Bewegungsräume und den Abstand zu historischen Gebäuden zu sichern und zu gewährleisten sowie Aufla-gen aus der Genehmigung zu kontrollieren?

Die Stadt Nürnberg weist dem Veranstalter die Veranstaltungsbereiche zu, die von der öffentlichen Fläche abgesperrt werden. Auf diesen Flächen werden dann die Aufbauten errichtet und finden später die Läufe statt.
Eine der Auflagen an den Veranstalter ist es, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dabei sind die Entfluchtungswege und Rettungsgassen mit der Feuerwehr, der Polizei und dem Ordnungsamt abzusprechen. Die Feuerwehr überprüft den Zustand der Feuerwehr- und Rettungszufahrten. Während der Veranstaltung ist ein Verbindungsbeamter der Feuerwehr vor Ort.
Außerdem werden am Veranstaltungstag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsbehörde vor Ort sein.
SÖR- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren vor und nach der Veranstaltung die Straßenbeläge und die Straßeneinrichtungen auf Schäden. Für die Beseitigung eventuell auftretender Schäden haftet der Veranstalter, d.h. er bezahlt entsprechende Maßnahmen.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Rechtzeitig im Planungsstadium sollte -vor Beginn der Arbeiten- ein Ortstermin mit den Anliegern (Anwohne bzw. Geschäften) durchgeführt werden. Dann können auch notwendige Zufahrtswege von vorneherein eingeplant werden.

Aus den Erkenntnissen der Vorjahre wird der Veranstalter großen Wert darauf legen, die Anwohner zum Aufbau und Veranstaltungsablauf, Sperrung von Straßenabschnitten, Ausfahrmöglichkeiten usw. rechtzeitig (in der Regel drei bis vier Wochen vor der Veranstaltung) zu informieren und bestrebt sein, Einschränkungen der Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden auf ein Minimum zu reduzieren.
Mit Beginn der Aufbauzeit wird vom Veranstalter wieder ein Servicetelefon eingerichtet wer-den, das während der gesamten Aufbau- und Veranstaltungszeit besetzt ist.
Bei auftretenden Problemen wurde in den vergangenen Jahren durch den Veranstalter immer der direkte Kontakt mit dem Bürger aufgenommen und nach geeigneten Lösungen gesucht. Hier war die Verwaltung so weit als möglich unterstützend behilflich.

Antwort der Verwaltung zur Frage:
Wie werden die im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Altstadt formulierten Qualitätskriterien berücksichtigt?

Der Hauptmarkt ist seit Jahrhunderten nicht nur die wichtigste Fläche für Nürnberger Märkte, sondern als zentraler Veranstaltungsort mit seinem besonderen Ambiente auch attraktiv für Veranstaltungen, die zu einem großstädtischen Leben gehören. Mit dem Red Bull District Ride bereichert eine hochwertige Sportveranstaltung mit einer besonderen überregionalen Strahlkraft des Veranstaltungsgeschehen in Nürnberg. Gerade durch diese Art Veranstaltung ist die Stadt Nürnberg ein attraktives Tourismusziel und gewinnt als Mittelpunkt der Metropolregion national und international an Ansehen. Dies ist ein wichtiger Punkt der Imagewerbung.
Das InSEK Altstadt befasst sich mit Qualitätskriterien für die Altstadt insgesamt, bezogen auf Veranstaltungen konkret im Kapitel 4.4 mit „Eventort und Tourismusdestination“ Altstadt (Seite 61ff).
Kritisiert wird im InSEK die Zunahme kommerzieller Veranstaltungen in der Altstadt, wenn es sich um austauschbare Formate ohne Alleinstellungsmerkmal handelt – und das an Orten, die ohnehin stark für Veranstaltungen genutzt werden wie der Lorenzer Platz oder die Insel Schütt. Der Red Bull District Ride fällt nicht in diese Zuordnung. Er hat ein hohes Alleinstel-lungsmerkmal, findet nur alle drei Jahre statt (zuletzt 2011, 2014 und nun wieder 2017) und hat zwar großen räumlichen Umgriff, aber nicht in übernutzten Bereichen der Altstadt.
Insofern steht diese Veranstaltung nicht im Widerspruch zu den Qualitätskriterien, die im In-SEK Altstadt formuliert sind.