Bürgerversammlung 2019


Viele offene Fragen

Was hat sich seit der Bürgerversammlung im Januar in der Altstadt getan?

Der BV hatte viele Fragen gestellt – die Antworten der Verwaltung waren aber nicht immer sehr befriedigend.
Wir fragten zum Kinder- und Jugendhaus, für das wir uns seit Jahren einsetzen und für das uns eine beschleunigtes Verfahren versprochen worden war.
Leider konnten wir das nicht aus der Verwaltungsantwort heraushören.
Allen Beteuerungen zum Trotz sehen wir jetzt auch nach Monaten seit der Bürgerversammlung keine Beschleunigung des Projekts im Herrenschießhaus. Es wird wohl erst die nächste Generation der Kinder und der Jugendlichen ein Kinder- und Jugendhaus in der Altstadt erleben können.
Eine Kinder- und Jugendpolitik sollte eigentlich anders aussehen!

Bei dem leidigen und von uns immer wieder angemahnten Thema Chaos durch „Touristen-Busse“ gibt es aber doch Hoffnung. Mit strengeren Regeln für die Einfahrtsgenehmigungen und regulären Einfahrten nur noch zu den Haltepunkten Grasersgasse und Vestnertorgraben sollen sich die Belastungen in der Augustinerstraße künftig drastisch vermindern. Dies ist zu begrüßen!
Der Bürgerverein wird die Entwicklung aber weiterhin kritisch verfolgen.

Beim Umbau des Hans-Sachs-Platzes hatte der BV angemahnt, dass der Radverkehr trotz Ausweitung der Außengastronomie nicht behindert werden dürfe. Dies wurde zugesagt. Bei der weiter angesprochenen befürchteten zusätzlichen Lärmbelastung, insbesondere für die Bewohner des Heilig-Geist-Spitals gab es nur sehr vage Antworten. Der Bürgerverein wird sich weiter zusammen mit den Bewohnern des HeiGei für einen Lärmschutz einsetzen.

Die Sperrung der Maxbrücke für den PKW-Verkehr liegt seit der Bürgerversammlung leider immer noch in der Warteschleife des Verkehrsausschusses. Die Anwohner müssen also weiter warten!

Hier die Zusammenfassung zum Thema Frage und Antwort zur Bürgerversammlung am 23.01.2019:

1. Kinder- und Jugendhaus mit Hort im ehemaligen Herrenschießhaus / Untere Talgasse 8

Seit der Schließung des Fünfeckturms 2011 gibt es in der Altstadt kein Kinder- und Jugend-Haus mehr.
Der Stadtrat hat am 25.10.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ein Kinder- und Jugendhaus für die Altstadt im ehemaligen Herrenschießhaus, Untere Talgasse 8, zu realisieren.“
2018 wurde uns mitgeteilt, dass sich die Maßnahme im standardisierten städtischen Planungs- und Bauprozess befindet.

Da das Kinder- und Jugendhaus in der Altstadt dringend und zwar zeitnah benötigt wird, fordern wir zur Beschleunigung der Maßnahme eine Befreiung von den standardisierten städtischen Verfahrensregeln.

Antwort der Stadt Nürnberg

lm ersten Halbjahr 2017 wurde vom Hochbauamt und Jugendamt geprüft, ob im ehemaligen Herrenschießhaus ein Kinder- und Jugendhaus und ein 2-gruppiger Hort untergebracht werden können. Am 25.10.2017 beschloss der Stadtrat die Generalsanierung des ehemaligen Herrenschießhauses und den Umbau zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem 2-gruppigen Hort.

Die Maßnahme wurde durch die Referentenrunde am 17.O7.2018 in das Bauinvestitionscontrolling (BlC-Verfahren) aufgenommen.

Dabei handelt es sich um ein innerstädtisches Verfahren, dass für die Aufstellung des Mittelfristigen lnvestitionsplans (MlP) eine Kostensicherheit dadurch gewährleistet, dass die Neuaufnahme einer Maßnahme erst möglich ist, wenn die entsprechende Kostenberechnung vorliegt.

Nach der Aufnahme einer Maßnahme in das B|C-Verfahren stellt der Bedarfsträger ein Funktions- bzw. Raumprogramm auf, das von Ref. l/ll -ZSIGM insbesondere auf Angemessenheit und Plausibilität des angegebenen Bedarfs geprüft wird. Anschließend erteilt der Bedarfsträger dem Hochbauamt mit dem geprüften Raumprogramm den Planungsauftrag. Das Hochbauamt beginnt die Planungen mit einem Projektgespräch, an dem allen Verfahrensbeteiligten der Umfang und die Eckdaten der Maßnahme vorgestellt werden. ln den meisten Fällen wird die Planung durch ein externes lngenieurbüro ausgeführt, das in einem Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) auf Basis des genehmigten Raumprogramms ausgewählt wird.

Nach Erbringung der Grundlagenermittlung und Vorplanung gemäß HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 wird eine Kostenschätzung, die von Rechnungsprüfungsamt (Rpr) geprüft wird, erstellt. Darauf aufbauend erfolgen nach der Entwurfsplanung gemäß HOAI Leistungsphase 3 eine detaillierte Kostenberechnung und schließlich die Genehmigungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 4. Parallel hierzu wird ein baufachliches Gutachten angefertigt, in dem sämtliche lnformationen, Daten und Ergebnisse dokumentiert werden. Sollten sich Kostenänderungen ergeben, werden diese erneut von Rpr geprüft.

Auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Genehmigung durch die Bauordnungsbehörde (BoB) und abschließenden Erstellung des baufachlichen Gutachtens nach Prüfung durch Rpr wird die Maßnahme über Ref.I/II – ZSGM vom Finanzreferenten im Ältestenrat und Finanzausschuss vorgelegt, durch welchen der Projekt Freeze (PF) und die grundsätzliche MIP-Reife beschlossen werden. lm Rahmen der Haushaltsberatungen entscheidet der Stadtrat über die endgültige Aufnahme einer Baumaßnahme in den MlP.

Auf Basis des PF erstellt die Baudienststelle den Objektplan (OP), der dem Bau- und Vergabeausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird. Nach Genehmigung des OP erstellt die Baudienststelle die Ausführungsplanung. Die Vergabe wird vorbereitet. Nach Genehmigung des Haushalts wird die Vergabe veröffentlich und nach Prüfung bzw. Abgleich von Ausschreibungsergebnissen wird der Zuschlag erteilt. Auf Basis der genehmigten Unterlagen, insbesondere des für die gesamte Maßnahme verbindlichen OP und der Kostenberechnung, erfolgt die Bauausführung.

 

2. Zufahrt von Touristenbussen in die Altstadt zwischen Hallertor und Augustinerstraße

Die Problematik der Situation der parkenden Touristenbusse zwischen Hallertor und Augustinerstraße wurde bereits mehrmals durch den Bürgerverein vorgebracht. Nach einem ‚Ortstermin‘ im Jahr 2016, mit der Tourismuszentrale, wurde Abhilfe versprochen.

Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen Busse jedoch nach wie vor in die Augustinerstraße einfahren, um dort die Besucher ein- und aussteigen lassen.
Nach anfänglichen Verbesserungen hat sich hat sich die Situation mit zunehmender Menge an Reisebussen sukzessive verschärft.
Anwohner berichten, dass immer wieder ein halbwegs fließenden Verkehr verhindern.
Eine weitere Verschlimmerung der Situation befürchten wir 2020, wenn die Zweigstelle des Deutschen Museums eröffnet wird.

Fragen:

2.1   Welche genauen Kriterien gelten für die Zufahrtsberechtigung von Touristenbussen mit „Ausnahmegenehmigung“ übers Hallertor bis zur Augustinerstraße?

2.2   Wie wird das wirksam durch Ordnungskräfte überwacht und reguliert?

2.3   Wie schätzt die Stadtverwaltung die Problemsituation ein?

2.4   Welche Lösungen wird die Verwaltung anbieten, damit das Stau-Chaos zukünftig verhindert werden kann?

2.5  Ist dabei die zu erwartende Zunahme des Parkverkehrs zum Parkhaus des Deutschen
       Museums berücksichtigt?

 

Antwort:

Zur Regelung des Busverkehrs in der Augustiner Straße wurden bisher folgende Regelungen eingeführt:

–    Die Einfahrt für Busse vom Hallertor aus wurde generell verboten. Es dürfen nur Busse mit Zufahrtsberechtigung und die VAG einfahren.

–    Die Beschilderung an den Bushaltestellen in der Augustinerstraße wurde in der Zeit von 9-18 Uhr auf ein generelles Halteverbot geändert.

–    Die Bushalteplätze werden in den fünf besucherstärksten Monaten (Mai – September) täglich von 9-18 Uhr vor Ort durch einen Ordnungsdienst besetzt. Es werden Berechtigungen geprüft und die Haltezeiten überwacht.

–    Die Kapazität der Halte- und Parkmöglichkeiten am Vestnertorgraben wurde auf 15 Plätze erhöht (2 Stunden Parken in den Schrägparkbuchten, Halten zum Ein- und Aussteigen entlang der Fahrbahn)

Die vorliegende Statistik zeigt einen deutlichen Rückgang der Buseinfahrten. Wurden im ersten Jahr der Anderung noch ca. 1.500 Einfahrten pro Monat mit 19 % ohne Einfahrtsgenehmigung registriert, so reduzierte sich die Zahl im Folgejahr bereits auf 1.100 Einfahrten mit nur 7 % Einfahrten ohne Genehmigung.

2.1 Aktuell werden folgende Zufahrtsberechtigungen vergeben:

  • Gästeführungen des Vereins der Gästeführer und Geschichte für Alle
  • Restaurant- und Hotelanfahrten
  • Busse mit mobilitätseingeschränkten Personen

Die Touristenbusse der Flußfahrtkreuzschiffe machen dabei mit ca. 70o/o den größten Teil der Zufahrten aus.

2.2   Die Bushalteplätze werden in den fünf besucherstärksten Monaten (Mai- September) und während des Christkindlesmarktes täglich von 9-18 Uhr vor Ort durch einen Ordnungsdienst besetzt. Es werden Berechtigungen geprüft und die Haltezeiten überwacht.

2.3   Nach Einschätzung der Verwaltung ist nicht die absolute Anzahl der Busse das Problem. In der Augustinerstraße und den dortigen Bushalteplätzen könnten ca. 16 Busse pro Stunde ohne verkehrliche Einschränkungen abgewickelt werden. Bei 8 bis 9 Stunden täglicher Betriebszeit wären dies bis zu 2000 Bussen pro Monat. Probleme bereitet jedoch das pulkartige Ankommen der Busse, welches durch das Gleichzeitige anlanden der Kreuzfahrtschiffe ausgelöst wird. Nicht selten sind das vier Schiffe die jeweils ca. vier Busse für den Transport der Gäste in die Stadt benötigen.

2.4   Der Servicebetrieb öffentlicher Raum, das Verkehrsplanungsamt sowie die Congress- und Tourismuszentrale erarbeiten derzeit ein neues Konzept für die Abwicklung der Touristenbusse. Dabei werden alle bestehenden Regelungen auf den Prüfstand gestellt.

lm Januar und Februar 2019 werden die Arbeitstreffen fortgesetzt unter Teilnahme des Vereins der Gästeführer und Geschichte für Alle, den Tourmanagern der Kreuzfahrtschiffe und den vorgenannten Dienststellen und Einrichtungen.

2.5   Die Pläne des Deutschen Museums sind bezüglich des Busreiseaufkommens noch nicht bekannt. Es ist zu vermuten, dass Bussen von Besuchergruppen (2. B. Schulklassen) vor Ort ein Angebot gemacht werden muss. Es reicht aber eine Ein- und Aussteigerstelle, z.B. an der Augustinerstraße. Zum Parken können die Busse dann an den Vestnertorgraben fahren.

Wie unter 2.4 geschrieben arbeitet die Verwaltung derzeit an einem verbesserten Konzept, so dass Überlastungen an der Augustinerstraße minimiert werden. Dabei werden auch die Busse zum Deutschen Museum berücksichtigt.

3. Bergstraße als „Schleichweg“

Die West-Ost-Verbindung durch das Burgviertel über die Bergstraße, Obere Schmiedgasse und Burgstraße bzw. Schildgasse hat sich über die Jahre leider zur beliebten Abkürzung entwickelt.

Der Durchgangsverkehr nutzt die Bergstraße aber ab der Oberen Krämersgasse entgegen der Einbahnstraße.

So betrifft es längst nicht mehr nur den Berufsverkehr, auch die Parkplatzsuchenden nutzen diese gefährliche Abkürzung Richtung Albrecht-Dürer-Platz.

Angesichts der hohen Zahl an Touristen grenzt es an ein Wunder, dass es noch keine Personenunfälle gegeben hat.

Antwort:

Wiederholte Beschwerden über den Durchgangsverkehr in der Bergstraße sowie über die allgemeine Verkehrssituation im Bereich Weinmarkt und seinem Umfeld hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Situation rund um den Weinmarkt vertieft zu untersuchen und Möglichkeiten für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen. Nach der Auswertung verschiedener Erhebungen wurde im November eine erste öffentliche Planungswerkstatt mit externer Moderation durchgeführt, bei der der Bedarf für eine Umgestaltung sowie mögliche Ziele, Potentiale und Wünsche mit Anwohnern, Gewerbetreibenden der nordwestlichen Altstadt und mit Vertretern der Stadtratsfraktionen diskutiert wurden. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken soll in einer zweiten Planungswerkstatt geklärt werden, ob der Wunsch nach Verkehrsberuhigung eine Mehrheit findet. Sollte dies der Fall sein, könnte auf Grundlage der definierten Ziele und Belange der Planungsprozess beginnen. Die zweite Veranstaltung wird voraussichtlich im Februar oder März 2019 stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig vorher über die Presse und über Flyer an alle Haushalte im Gebiet bekannt gegeben.

Aus Sicht der Verwaltung wären die Unterbrechung der Bergstraße und verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Weinmarktes ein Gewinn für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld. Die nordwestliche Altstadt würde an Attraktivität gewinnen.

4. Verkehrsberuhigte Karlstraße (Spielstraße)

Die Karlstraße wurde mit großem Aufwand zur „Spielstraße“ ausgewiesen.
Leider war aus technischen Gründen kein ebenerdiger Pflasterbelag von Mauer zu Mauer möglich. Dieser Umstand führt dazu, dass die Fußgänger auf den Bürgersteig ausweichen müssen.
In Höhe des Cafes „Di Simo“ stehen viele Besucher auf Gehweg und Straße und in Höhe des Trödelmarkts. Künftig wohl auch beim Augustinerhof queren sehr viele Fußgänger. Dort kreuzt außerdem der Radweg. Hier handelt es sich um mehrere Gefahrenquellen.
Die Anwohner/innen schlagen vor einige Pflanzkübel entlang der gesamten Karlstrasse aufzustellen, um die Autos zur Geschwindigkeitsreduktion zu veranlassen.

Antwort:

Die Stadt Nürnberg hat im Zuge der Sanierung der Oberen Karlsbrücke den gesamten Bereich rund um den Trödelmarkt zwischen An der Karlsbrücke im Süden und der Unteren Karlsbrücke im Norden zum verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet, da der Fußgängerverkehr, insbesondere im Brückenbereich und am Trödelmarkt, den Fahrverkehr überwiegt. Einbezogen wurde dabei auch die Querungsstelle zwischen Kaiserstraße und Oberer Wörthstraße, die ebenfalls ein sehr hohes Fußgängeraufkommen aufweist.

Die zur Umsetzung der Regelung notwendigen Verkehrszeichen (2. 325 SIVO) befinden sich an den erforderlichen Stellen und sind gut sichtbar sowie in ihrer Größe richtliniengemäß ausgeführt. Das nachstehende Bild zeigt die Situation von der Hinteren Ledergasse kommend; die beidseitig angebrachten Verkehrszeichen sind tags wie nachts gut zu erkennen. Aus Rücksicht auf das historische Straßenpflaster, das hier zur Abrundung des Stadtbildes verwendet wurde, verbietet sich eine sonst übliche Wiedergabe des Verkehrszeichens durch Markierung auf der Fahrbahn.

Über den Einsatz verkehrsberuhigender Elemente (2.8. mobile Bäume) entscheidet die Verwaltung nach Fertigstellung der  Baumaßnahme Augustinerhof. Erst wenn sich das Verkehrsaufkommen, dass erfahrungsgemäß bei Start der lnnenausbau-Maßnahmen nochmal ansteigt, auf das normale Maß eingeschwungen hat, ist eine Abwägung unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit möglich.

Problematisch an Verkehrsberuhigten Bereichen ist, dass vielen Kraftfahrern der Regelungsgehalt der Beschilderung nicht bekannt oder gegenwärtig ist. Innerhalb von Verkehrsberuhigten Bereichen darf nur in ausdrücklich markierten Flächen geparkt werden, auf allen anderen Flächen besteht ein gesetzliches Parkverbot. Nachdem im gesamten Verkehrsberuhigten Bereich bewusst keine Parkflächen markiert sind, darf an keiner Stelle geparkt, sondern nur kurz zum Ein- und Ausladen oder Ein- und Aussteigen gehalten werden. Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung überwacht im Auftrag der Stadt Nürnberg die Verkehrsregelungen in diesem Bereich.

5. Sperrung der Maxbrücke

Im Dezember 2017 hatten wir mit dem Verkehrsplanungsamt und Anwohnern des Unschlittplatzes und aus dem Kreuzgassenviertel eine Besprechung zum Thema Sperrung der Maxbrücke.
Leider hat sich hinsichtlich der von den Anwohnern geforderten Sperrung der Maxbrücke bis heute nichts getan. Die tatsächliche Situation hat sich in dieser Zeit noch verschlechtert. Der Übergang von der Teerdecke (erneuert auf der Maxbrücke) auf das anschließende Kopfsteinpflaster erzeugt aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten einen beträchtlichen Lärm. Besonders in den Nachtstunden wird die Nachtruhe dadurch empfindlich. Beobachtet wird auch, dass leere Reisebusse über die Maxbrücke fahren. Auf Nachfrage wurde Anwohnern von Busfahrern mitgeteilt, der Weg wäre kürzer als der über das Hallertor.
Wir bitten um Mitteilung des Sachstandes.

Antwort:

Das Thema ,Unterbrechung‘ der Maxbrücke für den allgemeinen Kfz-Verkehr wurde von der Verwaltung zum Verkehrsausschuss am 13-12.2018 angemeldet, aber auf Wunsch der CSU vertagt.

6. Umgestaltung Hans-Sachs-Platz

Im Meinungsträgerkreis wurde über die Umbaupläne des Hans-Sachs-Platzes und der Schließung der Straße hingewiesen.
Die bisherige Radverbindung von der Heubrücke zum Theresienplatz, bzw. Neuen Gasse/Sacharow-Platz würde damit wegfallen.
Die Erhaltung der bisherigen Radverbindung am Hans-Sachs-Platz ist unverzichtbar.

Wie ist der konkrete Stand der Planung?

Welche Maßnahmen werden vorgesehen, damit der geplante Umbau weitere Belastungen für die Anwohner ausschließt?

Antwort:

Die Radverbindung in beide Richtungen wird auch künftig ohne Einschränkungen über die Ostseite Hans-Sachs-Platz aufrechterhalten. Eine Störung durch Außenbewirtschaftung wie am Theresienplatz ist nicht zu erwarten, da auf jeden Fall die heutige Fahrtrasse für die Feuerwehr frei zu halten ist, auch von Außenbestuhlung. Die Südseite des Hans-Sachs-Platzes bleibt für den Radverkehr ebenfalls in beiden Richtungen offen, so wie bisher auch.

lm Antrag vom 12.03.2018 haben die SPD und CSU Stadtratsfraktionen zur Steigerung der Attraktivität am Hans-Sachs-Platz u. A. neue Freischankflächen vorgeschlagen. Auf der Ostseite soll eine kleinere, zusätzliche Außenbewirtschaftungsfläche von ca. 25 m2 hinzukommen. Das Cafe Katz mit Freischankfläche bleibt im Bestand erhalten. Auf der Platzfläche selbst war bisher für zwei Gastronomiebetriebe Außenbestuhlung zugelassen. Das ESW möchte nun die Außengastronomie ausweiten auf ca. 150 Sitzplätze. Ein Antrag mit Genehmigung liegt noch nicht vor.

Thema 6:

Umgestaltunq des Hans-Sachs-Platz

Fraqe:

Beim Vortrag im Meinungsträgerkreis über die Umbaupläne des östlichen Teils des Hans-Sachs-Platzes wurde mit der Schließung der Straße auch auf den Wegfall der begrenzenden Blumenkübel hingewiesen, damit Platz für weitere Außenbestuhlung geschaffen werden wird. Die bisherige Radwegeverbindung von der Heubrücke zum Theresienplatz bzw. neuen Gasse/Sacharow-Platz würde damit wegfallen. Es ist deshalb anzunehmen, dass dadurch ein ähnlicher unverständlicher Zustand eintreten würde wie am Theresienplatz, wo der Radverkehr mitten durch die Außenbestuhlung des dortigen Restaurants geht.

Die Einhaltung der bisherigen Radverbindung ist unverzichtbar.

Wie ist der konkrete Stand der Planung?

Beim Umbau des Hans-Sachs-Platzes soll im östlichen Teil eine Ausweitung der bisherigen Außenbewirtschaftung vorgesehen werden. Auch für den westlichen Teilwurde eine weitere massive Außenbestuhlung angekündigt.

Direkte Anwohner und die Bewohner des Heilig-Geist-Spitals wiesen aber auch schon jetzt auf zeitweilig erhebliche Lärmbelästigungen hin. Der steinerne Platz weist leider keinerlei Elemente auf, die den Schall dämpfen.

Welche Maßnahmen werden vorgesehen, damit der geplante Umbau weitere Belastungen für Anwohner ausschließt?

Antwort:

Nach unserer Einschätzung widerspricht das Bauvorhaben nicht unseren Veranstaltungsbelangen.

Für eine Ausweitung der bereits bestehenden Außenbestuhlung im östlichen Bereich bzw. Errichtung im westlichen Teil des Platzes muss der Bauherr bzw. Betreiber die Erweiterung bei der Bauordnungsbehörde beantragen. Dort werden im lnstruktionsverfahren die Vorgaben/Auflagen mit den Fachdienststellen abgestimmt.
Es wird jedoch klargestellt, dass auch bei Erweiterung der Sondernutzungsflächen durch eine erweiterte Tisch- und Stuhlaufstellung die Sondernutzungserlaubnis trotz Konzentrationswirkung der Baugenehmigung in stets widerruflicher Weise ergehen wird und LA die T + S immer dann widerrufen wird, soweit der Platz für Veranstaltungen benötigt wird (Vergleichsfall ,Provenza“ und Blockhouse“ auf dem Hauptmarkt)

7. Qualitätsoffensive und Gestaltungskonzept Wochenmarkt Hauptmarkt

Grundsätzlich ist eine neue Anordnung der Marktstände zu begrüßen.
Die Probemöblierung hat gezeigt, dass die rege angenommen werden.
Wann wird das Provisorium beendet?

Zum Gestaltungskonzept der Qualitätsoffensive gehört auch, dass die ausgewählten beweglichen Sitzgelegenheiten dem historischen Platz entsprechen. Ein Gestaltungskonzept trägt zur Erhöhung der Attraktivität bei.

Antwort:

  1. Bestuhlung:

ln einer ersten Testphase von August bis November 2018 wurden Stühle und Tisch-/Bankgarnituren im zentralen sog. Aufenthaltsbereich des Wochenmarkts Hauptmarkt aufgestellt, um die unterschiedlichen Anforderungen an eine mobile Bestuhlung zu testen. Diese waren insbesondere Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Finanzierung erfolgte aus den Gebühren der Marktkaufleute), Annahme durch die Gäste auf dem Hauptmarkt, Sauberkeit, Aufbewahrung, Auf- und Abbau durch die Marktkaufleute und öffentliche Wahrnehmung.

Ein weiteres Stuhl-Modell soll im Frühjahr getestet werden. Anschließend soll entschieden werden, welches Modell künftig dauerhaft zum Einsatz kommen soll.

Annahme durch die Gäste auf dem Hauptmarkt  

Das Marktamt ist mit der Aktion sehr zufrieden, viele Menschen ließen sich gerne nieder und genossen den bis dato ungewohnten Komfort direkt auf dem Hauptmarkt. Auch die Marktkaufleute des Wochenmarkts berichteten, dass der Aufenthaltsbereich gut angenommen wurde. Bei den teils sehr hohen Temperaturen wurde der Aufenthaltsbereich zur Mittagszeit nur sporadisch und kurzzeitig genutzt. Ohne Beschattung ist es auf dem Hauptmarkt zu heiß. Die angestrebten Parameter „erhöhte Aufenthaltsqualität“ und „längere Verweildauer“ auf dem Wochenmarkt wurden erreicht.

Sauberkeit

Für die Sauberkeit im Aufenthaltsbereich waren die Marktkaufleute zuständig, die ihrer Aufgabe nachgekommen sind. Das Marktamt hat freiwillig einen Mülleimer aufgestellt, der von den Marktkaufleuten entleert wurde.

Aufbewahrung

Es ist unabdingbar, die Sitzgelegenheiten abends wegzuräumen. Die Möblierung muss daher täglich eingelagert werden. lst der Wochenmarkt in die Fußgängerzone verlegt, müssen Tische und Stühle dauerhaft eingelagert werden. Eine entsprechende Lagermöglichkeit war gegeben, allerdings auf dem begrenzten zur Verfügung stehenden Raum nur durch passgenaue Stapelbarkeit der Bestuhlung nutzbar und möglich.

Auf- und Abbau durch die Marktkaufleute

Die Möbel mussten täglich auf- und abgebaut werden und am Sonntag musste der gesamte Marktplatz leer sein, d.h. die Möblierung musste schnell und leicht eingelagert werden können. ln der Verstetigung der Möblierung des Wochenmarkts stellt sich der Auf- und Abbau durch die Marktkaufleute als schwierig und sehr aufwändig dar.

Öffentliche Wahrnehmung

Die Bestuhlung des Wochenmarkts wurde weitestgehend positiv wahrgenommen. Dass die bislang getestete Möblierung, insbesondere die Biertisch-Garnituren („Marktbänkla“), in der Öffentlichkeit teils auch kritisch diskutiert wurde, ist bei dem zentralen Platz in Nürnberg logisch.

Aus Sicht des Marktamts ist das ,,Marktbänkla“ einem Wochenmarkt, auf dem hauptsächlich Obst und Gemüse verkauft wird, durchaus angemessen.

 

  1. Gestaltungsrichtlinien

Die Gestaltungsrichtlinien sind momentan verwaltungsintern in der Endabstimmung und sollen in der ersten Jahreshälfte im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit und im Stadtplanungsausschuss beschlossen werden.

3.Sonstiges 

Am Wochenmarkt Hauptmarkt sind insgesamt 43 Marktkaufleute tätig, lediglich zehn davon betreiben Kulinarikstände. Zu den Kulinarikständen kommen zumindest optisch noch sechs weitere sog. geschlossene Verkaufsanhänger in der südlichen Doppelreihe hinzu, die z.B. Feinkost, Brot, Käse, Fisch oder Geflügel verkaufen. Bis unmittelbar vor Beginn der Qualitätsoffensive waren neun Kulinarikstände am Wochenmarkt tätig, die Anzahl der übrigen geschlossenen Verkaufsanhänger hat sich seit der Umsetzung der Qualitätsoffensive nicht verändert.

lm festen Bereich, deren Verkaufseinrichtungen täglich geöffnet haben, beschicken 23 Marktkaufleute den Wochenmarkt, im flexiblen Bereich besitzen 20 Marktkaufleute eine Dauerzulassung. Bis unmittelbar vor Beginn der Qualitätsoffensive kamen 21 Marktkaufleute täglich.