OBM-Runde 2017


3.Bürgervereinsrunde der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine e. V. mit dem Oberbürgermeister am 11.10.2017

Fragen:

1. Welche konzeptionellen Grundüberlegungen hat die Stadtverwaltung mittlerweile auf den Antrag der SPD-Fraktion hin zur sogenannten ‚Stadtökonomie‘ vom 12.04.2016 entwickelt? Wann darf mit definitiv verbindlichen Ergebnissen im Rechts- und Wirtschaftsausschuss gerechnet werden?

2. Welche Ergebnisse haben die Gespräche der beiden städtischen Kooperationspartner SPD und CSU auf der Basis ihres gemeinsamen Antrages vom 20.02.2017 ergeben bezüglich eines städtischen ‚Außendienstes‘, speziell hinsichtlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen „Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ zum Schutz der Anwohner im nächtlichen Leben der Stadt?

Trotz Verlagerung der Problemzonen je nach Präferenzen spontaner jugendlicher „Ausgehkulturen“ hat sich das Grundproblem in der Altstadt nicht verändert. Im Gegenteil: Die aktuelle Verlagerung der Bar-/Kneipen-/Disco-Szene in die Altstadt verschärft die Problematik  deutlich: Konsequente, bisweilen provokative, Missachtung der Rechtsbestimmungen (z.B. der Außenbewirtschaftungsregularien) durch meist einschlägig bekannte wenig kooperative gastronomische Betriebe, Vandalismus und lärmender Randalismus der ‚Gäste‘ im öffentlichen Raum, etc.
Das gemeinsam in einem intensiven produktiven Mediationsverfahren zwischen Bürgerverein, gastronomischen Vertretern und Vertretern des Bürgermeister- und Ordnungsamtes erarbeitete „Leitbild“ sowie die plakative Kampagne „Nachtbar&Nachbar“ bedürfen nun endlich einer nachhaltigen Unterstützung durch die demokratischen Institutionen der Stadt!

Antwort der Verwaltung:

zu Frage 1: Welche konzeptionellen Grundüberlegungen hat die Stadtverwaltung mittlerweile auf den Antrag der SPD-Fraktion hin zur sog. „Stadtökonomie“ vom 12.04.2016 entwickelt?
Wann darf mit definitiv verbindlichen Ergebnissen im Rechts- und Wirtschaftsausschuss gerechnet werden?
I. In die Bearbeitung des Antrages zur Nachökonomie sind das Bürgermeisteramt, das Baureferat, das Stadtplanungsamt, das Kulturreferat und die Wirtschaftsförderung einbezogen, die Federführung hat das Ordnungsamt. Zwischenergebnisse wurden mit Vertretern
der SPD-Stadtratsfraktion besprochen.
Mittelpunkt der Überlegungen ist, ob, wo und mit welchem Aufgabenprofil ein Ansprechpartner für die „nachtorientierten Gastro- und Kulturanbieter“ geschaffen werden kann.
Dabei sollen auch rechtliche, stadtplanerische und wirtschaftliche Aspekte einbezogen werden. Ein solcher Ansprechpartner soll nicht nur ein „Sprachrohr“ und Kümmerer für Anliegen der Betreiber bei der Stadt sein, sondern könnte auch bei Problemen und
Nachbarschaftskonflikten vermittelnd tätig sein. Dabei sollen die in der Kampagne „Nachtbar und Nachbar“ entwickelte Kommunikation und Ergebnisse einbezogen werden.
Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen, ein Termin für die Behandlung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit steht noch nicht fest.

(Ordnungsamt)

Die konzeptionellen Überlegungen der Verwaltung zur Nachtökonomie sind noch nicht abgeschlossen. Die Federführung zu diesem Thema hat das Ordnungsamt. Das Wirtschaftsreferat ist einbezogen und bringt die folgende Stellungnahme ein.
Im Rahmen der Stadtentwicklung ist die Nachtökonomie ein wichtiger Faktor des Lebens in der Altstadt und Ausdruck für Urbanität und Vielfältigkeit des innerstädtischen Lebens. Ein pulsierendes Nachtleben belegt die Zentralität Nürnbergs und wird als Angebot einer
Großstadt wie Nürnberg von Bürgerinnen und Bürgern, Besucherinnen und Besuchern sowie Touristinnen und Touristen erwartet. Es belegt den allgemeinen Trend zu verstärkten Freizeitaktivitäten in den Abend- und Nachtstunden (sog. „Mediterranisierung“), die auch in dem starken Zulaufzu Kulturveranstaltungen zur Abend- und Nachtzeit (z.B. Blaue Nacht, Bardentreffen, Lange Nacht der Wissenschaften) Ausdruck findet.
Die Nachtökonomie hat jedoch nicht nur gesellschaftlich-kulturelle, sondern auch wirtschaftliche Bedeutung in Nürnberg. So wurde im Rahmen der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ durch das DWIF im Jahre 2013 im Auftrag der Congress- und Tourismuszentrale
Nürnberg ermittelt, dass das Gastgewerbe mit einem Bruttoumsatz von 628,5 Mio. Euro einen Anteil von 38,9 % am Gesamtumsatz hat, der durch den Tourismus generiert wird (Stand 2013). Damit liegt der touristisch verantwortete Bruttoumsatz des Gastgewerbes auf Platz 2 und nur knapp hinter dem Bruttoumsatz des Tourismus für den Einzelhandel.
Im Rahmen der Erhebung zum „Qualitätsmonitor Deutschland“ der Deutschen Zentrale  für Tourismus im Auftrag der Congress- und Tourismuszentrale Nürnberg wurde im Jahr 2016 Reisemotiv und Reiseverhalten der Touristen ermittelt. Danach nahmen rund 24 %
der befragten Gäste am Nachtleben teil. Damit lag der Bereich „Bars / Diskotheken und Nachtleben“ innerhalb der Top Ten der Aktivitäten der Nürnberg-Touristen. 20 % der befragten Touristen gaben an, dass das vorhandene Veranstaltungs- und Unterhaltungsangebot entscheidend für die Auswahl Nürnbergs als Städtedestination war.
Die Attraktivität Nürnbergs für seine Bürgerinnen und Bürger sowie seine Gäste wird daher auch durch ein pulsierendes, attraktives und vielfältiges Nachtleben geprägt. Auch wirtschaftlich profitiert Nürnberg von den Angeboten. Insofern wird die Nachtökonomie
seitens des Wirtschaftsreferats uneingeschränkt begrüßt.

(Wirtschaftsreferat)

 

2.Bürgervereinsrunde der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine e. V. mit dem Oberbürgermeister  am 27.07.2017

1. Toiletten bei Großveranstaltungen in der Altstadt

Frage: Werden künftig bei Großveranstaltungen keine Auflagen zur Bereitstellung von ausreichenden Sanitärräumen gestellt oder war dies ein Zugeständnis an die als „wichtig“ eingestufte Veranstaltung? Der Veranstalter sprach immerhin von 42.000 Besuchern.

Antwort:

für die Smart Beach Tour 2017 wurde hinsichtlich der Toiletten eine Auflage in den Genehmigungsbescheid aufgenommen, gemäß der Toiletten kostenlos in ausreichend großer Anzahl zur Verfügung zu stellen sind. Ferner wurde dem Veranstalter auferlegt, die Toiletten durch einen Wartungsdienst zu warten, regelmäßig zu reinigen und rechtzeitig zu entleeren.

Vom Veranstalter wurde zugesagt, diese Auflage über Vereinbarungen mit den angrenzenden Gastronomen einzuhalten. Es sollten die Gäste des Volleyballturniers darauf hingewiesen werden, dass die Toiletten in den umliegenden Gaststätten kostenlos genutzt werden können.
Da sich dies als nicht ausreichend erwiesen hat, ist beabsichtigt, bei etwaigen Folgeveranstaltungen wieder die Aufstellung mobiler Toiletten anzuordnen.

2. Informationen über Großveranstaltungen in der Altstadt

Der Bürgerverein Nürnberg-Altstadt fragt, ob es auch künftig bei Großveranstaltungen bezüglich „Beschwerdemanagement“ keine Ansprechpartner aus der Verwaltung geben wird.
Wird die städtische Aufsichtspflicht auf den Veranstalter übertragen, der sich dann selbst kontrolliert und die Einhaltung von Auflagen (die niemand kennt) überwacht?

Antwort:

Bei Großveranstaltungen können Beschwerden jederzeit an das Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde gerichtet werden. Ein Beschwerdemanagement (Hotline oder Ähnliches) während der Veranstaltung kann aus logistischen Gründen und aufgrund nicht ausreichend vorhandener Personalkapazität nicht gewährleistet werden. Ausgenommen hierfür ist nur die Veranstaltung „Rock im Park“.

Bei Veranstaltungen mit Konfliktpotential erfolgen des Öfteren Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei.

3: Red Bull District Ride am 01.09. und 02.09.2017

Der Bürgerverein Nürnberg-Altstadt erkundigt sich, ob die Verwaltung an eine Information der betroffenen Bürger – insbesondere über Einschränkungen bei Aufbau, Durchführung und Abbau denkt.
Wird es eine städtische Hotline für Beschwerden/Hinweisen aus der Bevölkerung geben oder darf der Veranstalter nach eigener Gusto mit den Beschwerden umgehen?

Antwort:

Der Veranstalter Red Bull bzw. die ausführende Agentur Bassline werden von der Stadt verpflichtet, die Bürger rechtzeitig vor dem Aufbau über Einschränkungen bei Aufbau, Durchführungen und Abbau zu informieren.
Informationen durch die Verwaltung erfolgen ggf. nur über die ortsansässigen Presseorgane.
Der Veranstalter unterhält während der Veranstaltung ein Servicetelefon, um sofort und unbürokratisch auf Beschwerden reagieren zu können.

 

Frage zur Verbesserung der Situation am Egidienberg:

Auch ohne große und damit teure komplette Umgestaltung des Egidienbergs könnten Verbesserungen erreicht werden.
Wir bitten die Möglichkeit zu prüfen, die den südlichen Zugang und damit den Platzdominierenden Wertstoffbehälter zu beseitigen.

Weitere Möglichkeiten wären:

– Die Pflege und Bepflanzung der Baumscheiben
– Aufstellung von mobilem Grün, z.B. große „gelbe“ Pflanztröge wie im Cramer-Klett-Park oder in den Nonnengasse auf dem Podest vor dem Pellerhaus als positiver Blickfang,

– Aufstellung von Bänken auf obigem Podest mit Ausblick über den gesamten Platz und gleichzeitiger Schaffung von Aufenthaltsqualität für die Bürger und die Besucher der Stadt.“

Antwort:

Südlicher Zugang

Im Zusammenhang mit einer Aufwertung der südlichen Platzfläche am Egidienberg ist der Standort derzeit für die Aufstellung des Kunstwerkes „Das schlafende Nashorn“ von Dorota Hadrian (Krakau) vorgesehen; eine Standortuntersuchung unter Beteiligung des Beirates für Bildende Kunst (BBiK) hat zu diesem Ergebnis geführt.

Um ausreichenden Raum für das Kunstwerk zu schaffen, sollen Wertstoffcontainer, Pflanztröge und Fahrradständer versetzt werden. Alternativstandorte für die Wertstoffcontainer in näherer Umgebung werden untersucht.

Die weitere Planung für die Aufwertung ist momentan in Bearbeitung.

Pflege und Bepflanzung der Baumscheiben

Bäume = Ersatzpflanzungen: Es wird geprüft, auf den leeren Baumscheiben Ersatzpflanzungen durchzuführen. Eine Umsetzung wäre frühestens in 2018 möglich. Bepflanzung der Baumscheiben: Ist eine Ersatzpflanzung eines Baumes nicht möglich, kann eine Bepflanzung der Baumscheibe erfolgen.

Aufstellung von mobilem Grün:

Die Aufstellung der vorgeschlagenen gelben Pflanztröge wird von der Verwaltung abgelehnt. Diese speziellen Pflanztröge werden nur bei Maßnahmen im Rahmen des „Masterplans Freiraum“ als sogenannte Marker für eine zukünftige Umgestaltung von Plätzen verwendet. Unter dieses Programm fällt der Egidienplatz nicht.

Ob die für die Altstadt abgestimmten mobilen Pflanzbehältnisse (Beispiel Hallplatz) eingesetzt werden könnten, muss geprüft werden.

Das Aufstellen von Bänken auf dem Podest muss hinsichtlich sicherheitsrelevanter Vorgaben (Absturzgefahr) geprüft und mit den relevanten Fachdienststellen abgestimmt werden. Dies ist aufgrund der Kürze derzeit nicht mehr möglich gewesen, erfolgt aber in Kürze.

Für ein funktionierendes Wertstoffsammelsystem im Stadtgebiet Nürnberg ist ein intaktes Netz mit für alle Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbaren Wertstoffsammelinseln erforderlich. Im Bereich der Altstadt bestehen diese aus Glas- und Altpapiercontainern, da zahlreiche Anwesen nicht über ausreichende Abstellmöglichkeit für Papiertonnen auf Privatgrund verfügen.

Ein ersatzloser Abzug der Wertstoffinsel vom Egidienplatz ist daher nicht möglich. Derzeit prüft das Liegenschaftsamt im Rahmen der Aktion „Ersatz durch Kunst“ bereits alternative Aufstellmöglichkeiten innerhalb des Versorgungsgebietes. Ein übermäßiges Heranrücken an Wohnbebauung ist angesichts des derzeitigen Abstandes den betroffenen Bürgern nicht zu vermitteln.

Als einziger Ausweichstandort bietet der Theresienplatz einigermaßen die Bedingungen. Problematisch stellt sich allerdings die Anfahrt für das Entleerfahrzeug über die Bindergasse als einzigen Zugang zu dem geplanten Standort dar. Dort parken Autos teilweise verbotswidrig dergestalt, dass die für den Lkw erforderliche Fahrbahnbreite nicht gewährleistet ist.

Die Verkehrsbehörden wurden zur Prüfung möglicher Maßnahmen eingeschaltet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die Entstehung eines Containerstandortes mit überlaufenden Sammelbehältern, da die Entleerung nicht gewährleistet werden kann, wäre in diesem Bereich der Altstadt unweit des Martin-Behaim-Denkmals nicht hinnehmbar.

 

1.Bürgervereinsrunde der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine e. V. mit dem Oberbürgermeister  am 04.05.2017

Der Bürgerverein Altstadt bittet die zuständige Stadtverwaltung um Klärung folgender Fragen:

  1. Inwiefern sind der Stadtverwaltung die z.T. katastrophalen stadtbildöffentlichen Zustände rund um die lokalen Abfallcontainer-Anlagen (Papier/Karton- und Glas/Flaschencontainer) bekannt?
  2. Wie sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen städtischen Behörden und privaten Unternehmen verteilt?
  3. Welche genauen Regelungen gelten zur Sicherung einer geordneten Abfallentsorgung in diesen speziellen Bereichen?
  4. Inwieweit sind diese Container-Anlagen für gewerbliche Nutzung offen?

Begründung:

Anlass für unsere Anfrage sind fast regelmäßig zu beobachtende unzuträgliche Zustände rund um die Container-Anlagen. (Vermutlich gelten diese nicht nur für die Altstadt.) 2 nur exemplarische Örtlichkeiten – die Container am Nägeleinsplatz und am Westtor – machen fast durchgängig Probleme bei ‚Zulieferung‘ und Entsorgung der Anlagen offenkundig. Da diese Container-Anlagen i.d.R. das öffentliche Bild der Stadt äußerst negativ beeinflussen, wären Maßnahmen zur ‚Bereinigung‘ durchaus wünschenswert und notwendig.

Stellungnahme zur Anfrage des Bürgervereins Nürnberg Altstadt e.V.

zu 1. und 2.
Für die Hausmüllentsorgung in Deutschland sind zwei verschiedene Verantwortungsbereiche festgelegt. Die Entsorgung von Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen, Papier und Glas wird von den dualen Systembetreibern (ehemals Grüner Punkt) organisiert. Finanziert wird das System über Lizenzabgaben der lnverkehrbringer von Verpackungen, die diese weiter an die Verbraucher geben. Die Bürger zahlen für die Entsorgung ihres Joghurtbechers bereits an der Ladentheke. Für die Entsorgung aller übrigen Haushaltsabfälle sind die Kommunen verantwortlich. Für diese Leistung zahlen die Bürger Abfallgebühren.
Die Trennung der beiden Verantwortungsbereiche erfolgte 1991 aufgrund der Einführung der Verpackungsverordnung. Bis 1991 waren die Kommunen für die Entsorgung aller Abfälle zuständig.
Am 30.03.17 hat der Bundestag einem neuen Verpackungsgesetz zugestimmt.
Mit diesem Gesetz soll die Erfassung von wertstoffhaltigen Abfällen in den Haushalten weiter entwickelt werden. Die privatwirtschaftliche Entsorgungswirtschaft lehnte dabei eine Ausweitung der kommunalen Einflussmöglichkeiten ab.
Auch künftig haben die Städte und Gemeinden kaum Einfluss auf die privatbetriebene Erfassung von Verkaufsverpackungen.
Die privaten Entsorger/Systembetreiber stellen im Stadtgebiet Nürnberg Container für Altglas bzw. Altpapier im Rahmen einer vom Liegenschaftsamt (LA) genehmigten Sondernutzung auf, entleeren die Container und beseitigen Glassplitter. Unerlaubte Abfallablagerungen an diesen Standplätzen werden im Bereich der Altstadt vom Servicebetrieb öffentlicher Raum (SOR), im restlichen Stadtgebiet vom Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) regelmäßig entfernt.
Die Containerstandplätze Nägeleinsplatz und Westtor werden bspw. 3x wöchentlich von SÖR gereinigt. Werden dabei Überfüllungen der Container festgestellt, wird der zuständige Entsorger, derzeit die Fa. Hofmann, informiert und zur Leerung aufgefordert. Auch Bürgerinnen und Bürger können und sollten überfüllte Container an die Fa. Hofmann, unter der auf den Containern angebrachten Servicenummer melden.
Nach intensiven Gesprächen mit der Fa. Hofmann konnte erreicht werden, dass die Firma bereits Ende letzten Jahres 7 Standplätze mit insgesamt 21 Containern in der Innenstadt, wie z.B. in der Adlerstraße, der Frauenstraße, Am Meisterleinsplatz und Am Paniersplatz erneuert wurden; weitere Tauschaktionen wurden für Mitte des Jahres zugesichert.

Zu 3. und 4.

Eine geordnete Abfallentsorgung an den Standplätzen bedeutet insbesondere, dass Verkaufsverpackungen aus Glas und, wo vorhanden, Papier/Pappe/ Kartonagen getrennt in die entsprechenden Container einzugeben sind. Ferner ist es wichtig, beim Einwurf von Altglas auf die Farbtrennung zu achten. Zu den Regeln gehört auch, dass dort keine anderen Abfälle abgelagert werden und die Bürgerinnen und Bürger ihr Altglas wieder mitnehmen, wenn die Container bereits voll sind. In diesem Zusammenhang ist es auch wünschenswert, dass überfüllte Container an den Entsorger gemeldet werden.

Leider ist, wie an vielen Stellen im öffentlichen Raum, auch an den Containerstandplätzen festzustellen, dass sich die Bürger nicht an die Spielregeln halten. Die Stadt kann, teilweise zu Lasten der Allgemeinheit, nur immer wieder aufräumen und sauber machen.

Die Altglascontainer sind Sammelstellen für Verkaufsverpackungen aus Glas, das gilt grundsätzlich auch für Flaschen aus der Gastronomie.

Ultima ratio wäre der Abzug der Container, was aber nicht garantiert, dass anschließend an dieser Stelle kein Altglas und anderer Abfall abgelagert werden. Dies zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit. Zudem ist es wahrscheinlich, dass sich dann viele Anwohner über eine fehlende haushaltsnahe Abgabemöglichkeit für Glas beschweren würden.

(Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Auf Grund der Bedeutung der Altstadt wurde vor Jahren mit ASN vereinbart, dass die Straßenreinigung des SOR besonders belastete Recycling-Standorte im Zuge der Straßenreinigung mitgereinigt werden. Die von SOR durchgeführten Reinigungen im Bereich der Glascontainer orientieren sich dabei an der jeweiligen Reinigungsklasse der jeweiligen Straßen (siehe Anlage). Der überwiegende Teil befindet sich in Reinigungsklasse 1, d. h. grundsätzlich lx wöchentliche Reinigung bzw. Beseitigung der wilden Ablagerungen. Um zu vermeiden, dass Ablagerungen bis zu einer Woche nicht abgeholt werden, wurde ein Kontrolldienst eingerichtet, der eine Überwachung bzw. Abholung mind. 3x wöchentlich sicherstellt. Allerdings können auch zwischen den Kontrollgängen keine Zustände, wie sie durch den Bürgerverein durch Bilder dokumentiert wurden, ausgeschlossen werden.

(SÖR/2-FK/R)