OBM-Runde


1. PARKHÄUSER NACHTS FÜR ANWOHNER ÖFFNEN

Bürgerverein Altstadt: Innerhalb der Stadtmauern gibt es rd. 4500 Stellplätze in Parkhäusern – private Tiefgaragen nicht eingeschlossen – die nachts größtenteils leer stehen. Die Tiefgarage von Kaufhaus Wöhrl macht es vor: Seit rd. vier Jahren bietet die zuständige Daca Parkhausverwaltung einen Sondertarif an: Für 35 Euro im Monat können Anlieger ihr Auto werktags ab 18 Uhr bis zum nächsten Morgen um 10 Uhr abstellen, an Sonn- und Feiertagen auch ganztägig. 
Es wäre wünschenswert, dass auch andere Parkhäuser nachts für Anwohner mit einem Spezialtarif geöffnet werden. Das könnte ein Beitrag zur Lösung der Parkraumsituation sein und sollte von der Verwaltung offensiv angegangen werden.

Hier die Stellungnahme der Verwaltung: „Die Parkregelungen in den einzelnen Parkhäusern der Altstadt für Bewohnerinnen und Bewohner waren bereits Ende 2017 Gegenstand eines Berichts im AfV. Nachdem mehrere Versuche seitens der Verwaltung zur Vereinbarung eines gemeinsamen Besprechungstermins mit den Parkhausbetreibern gescheitert waren, wurden alle Betreiber der Parkhäuser in der Altstadt, die an das Parkleitsystem angeschlossen sind, angeschrieben und um Prüfung eines Sondertarifs für Bewohner gebeten. Bis auf das Parkhaus City Point haben alle Parkhausbetreiber geantwortet.
Soweit Daten zur Auslastung genannt wurden, lag die durchschnittliche Auslastungsquote in den Nachtstunden meist unter 20 %. Jedoch gab es in den Abendstunden starke jahreszeitliche Schwankungen.
Ergänzt um aktuelle Informationen haben sich die Parkhausbetreiber zum Vorschlag einer Sonderregelung zu Gunsten der Bewohner wie folgt geäußert:
• Seitens der Parkhäuser Galeria Kaufhof, Karstadt und Maximum wurde eine Regelung zu Gunsten der Anwohner abgelehnt.
• In der Tiefgarage Wöhrl gibt es einen Dauerparktarif von 35,- €/Monat für das Parken von Mo-Sa von 18:00 bis 10:00 Uhr, an Sonn-und Feiertagen ganztägig.
• Im Parkhaus Adlerstraße waren 2017 die Überlegungen zur Einführung eines Sondertarifes noch nicht abgeschlossen. Mittlerweile gibt es einen Dauerparktarif von 71,40 €/Monat für das Parken von Mo – Sa von 18:00 bis 10:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
• Für die Parkhäuser am Hauptmarkt, Jakobsmarkt, Katharinenhof, Sterntor sowie in den Sebalder Höfen ist das Dauerparken in der Altstadt möglich.“

Kommentar Bürgerverein Altstadt: Aktuell überlegt die Stadtspitze in der Innenstadt zwei bis drei Quartiersparkhäuser neu zu errichten. Wir meinen, dass stattdessen mit den Betreibern der Parkhäuser Gespräche geführt werden, um den Anwohnern in den bestehenden Parkhäusern günstige Stellplätze zu vermieten.

2.  PARKRAUMMANAGEMENT

Bürgerverein Altstadt: Auf Antrag der Stadtratsfraktionen von CSU und Bündnis 90/Die Grünen hat der Stadtrat einstimmig am 13.12.2018 weitgehende Beschlüsse zur Verkehrsführung in der Altstadt und zur Parkraumbewirtschaftung beschlossen.
Die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung durch Überführung der kostenfreien Parkplätze in ein Mischsystem und die damit verbundene Entlastung für die Anwohner steckt noch weitestgehend in den Anfängen.
Wir bitten um Mitteilung des Sachstandes und des geplanten zeitlichen Ablaufs.

Hier die Stellungnahme der Verwaltung: „Die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt aufgrund der Größe der Altstadt schrittweise. Als erstes Gebiet wird die Umstellung im Bewohnerparkgebiet B, dem Burgviertel, ab Dezember 2020 umgesetzt. Bis Ende 2021 sollen alle Bewohnerparkgebiete (A, B, C, D1, D2, D4) umgestellt werden. Die genauen Umstellungstermine für die jeweiligen Gebiete werden auch über die Presse bekanntgegeben.
Die bestehenden Bewohnerparkplätze bleiben in der Summe erhalten, jedoch wird die Regelungszeit auf den Zeitraum Montag bis Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr ausgeweitet. Alle bisher kostenfreien Parkplätze werden in Zukunft nach dem Mischprinzip bewirtschaftet. Auf diesen ist das Parken gegen eine Gebühr für eine Höchstparkdauer von vier Stunden erlaubt. Anwohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis dürfen hier jedoch kostenfrei und unbegrenzt parken. Die bisherigen Kurzzeitparkplätze bleiben unter Anpassung der Regelungszeit bestehen.
Hier müssen auch Anwohnerinnen und Anwohner, wie bisher, für einen Stellplatz bezahlen. Alle weiteren Parkplätze (Behindertenstellplätze, Taxi, eingeschränkte Haltverbotszonen bzw. Ladezonen) bleiben bestehen.
In einigen Bereichen bedingt die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung eine Neuverteilung der Parkplatzzuordnung. Reine Bewohnerparkplätze werden vornehmlich in Wohnstraßen konzentriert, Mischparkplätze verstärkt an Plätzen, größeren Kreuzungsbereichen und Geschäftsstraßen. Im Ergebnis wird sich die Chance auf einen Parkplatz für Bewohnerinnen und Bewohner in der Altstadt erhöhen. Gleichzeitig kommt diese Regelung den Kundinnen und Kunden und damit den Betrieben in der Altstadt zu Gute, da durch die Höchstparkdauer von vier Stunden eine höhere Fluktuation auf den Mischparkplätzen entsteht. Auch in Zukunft gibt es, beispielsweise in den Parkhäusern, ausreichend Stellplätze für Kfz. Das kostenfreie Dauerparken im öffentlichen“

3. FALSCHES, RÜCKSICHTSLOSES PARKEN

Bürgerverein Altstadt: Ein bekanntes Phänomen nicht nur in der Altstadt: Autos parken entgegen den Regeln und behindern andere am Weiterkommen. Falsches Parken – in Rettungswegen, auf Gehsteigen, im absoluten Haltverbot, in der zweiten Reihe geparkt oder das Auto halb in die Kreuzung gestellt – macht Situationen im gefährlichsten öffentlichen Bereich unserer Städte, der Fahrbahn, unübersichtlich. Die Gebühren fürs Falschparken schrecken kaum jemanden ab.
Weshalb wird nicht konsequenter kontrolliert und als Fazit Strafzettel erteilt und auch abgeschleppt?

Hier die Stellungnahme der Verwaltung: „Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Altstadt sind der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung und die Polizei zuständig, wobei das Abschleppen nur durch die Polizei nach deren Richtlinien angeordnet werden kann. Die Höhe der Verwarnungen ist an den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gebunden und kann weder von der Polizei noch von der Stadt Nürnberg geändert werden. Der Bußgeldkatalog befindet sich derzeit wegen eines Formfehlers bei der letzten Änderung in Überarbeitung.“

Kommentar Bürgerverein Altstadt: Dass die Kommune in der Höhe der Verwarnungen an den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gebunden ist, und Verkehrssünder – aufgrund des Formfehlers – derzeit nicht tiefer in die Tasche greifen müssen steht außer Frage. Wir sind jedoch der Ansicht, dass der Kontrolldruck insbesondere durch verstärkte Überwachung von Parksündern spürbar erhöht werden muss. Das würde auch einer zu beobachtenden abnehmenden Verkehrsdiziplin entgegenwirken. So parkt man z.B. auch in verkehrsberuhigten Zonen (Spielstraßen) und ignoriert Gegenmaßnahmen, wie Pflanzkübel, ja missversteht sie sogar absichtlich als Parkbuchten. Ein weiteres Ärgernis, das oft gefährliche „Zweite -Reihe-Parken per Warnblinker“ scheint inzwischen so üblich zu sein, dass es quasi überhaupt nicht mehr geahndet wird Die Aufstockung der Stellen wäre hier gut angelegtes Geld.
Solange Bußgelder billiger als Parkhäuser sind und nur nach den gerichtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit abgeschleppt wird, ändert sich nichts.

4. UMGESTALTUNG NÄGELEINSPLATZ

Bürgerverein Altstadt: Der Entwurf zur Umgestaltung des Nägeleinsplatzes wurde am 13. November 2019 im SÖR-Werkausschuss beschlossen. Mit dem 1. Bauabschnitt sollte 2021 begonnen werden. Dem Amtsblatt Nürnberg Nr. 23 /11. November 2020 ist zu entnehmen, dass das Ausschreibungsverfahren für die Landschaftsbauarbeiten des 1. Bauabschnittes (Hallerhof & Bereich Kettensteg) zurückgezogen wurde. Als Grund der Aufhebung wird angegeben: „Finanzierungslage nicht gesichert.“
Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die Kostenfrage geklärt ist. Der Nägeleinsplatz ist eines der Projekte, die im Aktionsplan 2020 zum „Leitbild kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ enthalten sind. Für deren Umsetzung hat der Nürnberger Stadtrat bereits insgesamt 5×5 Millionen Euro im MIP-Ansatz Masterplan Freiraum bereitgestellt hat. Der Nägeleinsplatz mit Umfeld liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebietes Nördliche Altstadt und gehört zu den vier herausgearbeiteten Entwicklungsschwerpunkten zum Thema „Altstadt ans Wasser“. Erfreulicherweise hat der Fördermittelgeber deshalb einer 60%-Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortszentren“ grundsätzlich zugestimmt. Dass urbane Grünräume (Stadtgrün) und Gewässer (Stadtblau) einen hohen Beitrag für eine gesundheitsförderliche Stadtentwicklung leisten ist wissenschaftlich längst erwiesen.
Klimawandel werden Hitzeperioden häufiger, länger und heißer. Die letzten Sommer gezeigt, wie wichtig es ist, die Stadträume klimaangepasst zu gestalten, um Hitzeinseln zu reduzieren. 
Eine Bewältigung der Corona-Pandemie ohne gleichzeitige Bekämpfung des Klimawandels ist nicht mehr zeitgerecht. Für uns ist nicht begreiflich, dass ausgerechnet ein Projekt, das umweltpolitisch, Maßnahmen die die Stadt fit für den Klimawandel machen und touristisch von großer Bedeutung für die Altstadt sind, dem Rotstift zum Opfer fallen sollen. Zumal die Finanzierung bisher gesichert war.

Hier die Stellungnahme des SÖR: „In den diesjährigen Haushaltsberatungen wurde die Finanzierung und Umsetzung der Maßnahme Nägeleinsplatz beschlossen. Die Umsetzung soll in den Jahren 2022 bis 2023 erfolgen. Aus Transparenzgründen wird die Maßnahme aus dem Ansatz des Masterplan Freiraum ausgegliedert und separat im MIP dargestellt werden.“

Kommentar Bürgerverein Altstadt: Die Verschiebung ist unverständlich, da die Maßnahme die Aufenthalts- und Lebensqualität in der Altstadt an die Folgen des Klimawandels anpassen würde.
Der 1.Bauabschnitt beinhaltet auch die Änderung und Verbreiterung der Wegeführung und Drehung der untersten Treppenstufen Hallertörlein. Dass die Entschärfung dieser Gefahrenstelle für Fußgänger und Radfahrer damit ebenfalls verschoben wird ist besonders ärgerlich.

5.  STRASSENBÄUME AM WEINMARKT

Bürgerverein Altstadt: Im Juni 2020 haben wir Herrn OBM, nach einem Treffen mit dem zuständigen Bereich von SÖR und der „Bäume für Nürnberg Stiftung“ über den schlechten Zustand der Bäume am Weinmarkt informiert, Lösungsvorschläge unterbreitet und um Abhilfe gebeten. 
Herr OBM hat sich im Antwortschreiben über die jüngsten Entwicklungen in der Altstadt zur Verbesserung der Lebensqualität gefreut und betont, dass Bäume dazu einen großen Beitrag leisten. Uns wurde mitgeteilt, dass vitalisierende Maßnahmen in Vorbereitung wären und noch im Juli zur Ausführung kommen sollten. Was uns gefreut hat.
Leider haben die Bäume seitdem aber keine Hilfe erfahren. Der Zustand einiger Bäume wurde mit dem Aufstellen der „temporären“ Platz-Möblierung sogar wesentlich verschlechtert.
Bei den beiden Bäumen vor der Berufsgenossenschaft (die den schlechtesten Zustand aufweisen) wurde der Bewuchs in den Baumscheiben entfernt, um einen ungehinderten Zugang zu den Sitzgelegenheiten zu schaffen. Damit können die Baumscheiben noch weniger Wasser aufnehmen und werden durch das Begehen noch weiter verdichtet.
Die Baumscheibe vor Weinmarkt 8 wurde ebenfalls als Zugang zur Sitzgelegenheit ausgebildet und zum Teil überbaut. Ähnliches gilt auch am Eingang zur Weißgerbergasse.
Diese Maßnahmen konterkarieren die Bemühungen für einen lebenswerten Weinmarkt.
Der Bürgerverein erwartet deshalb:
• Die Sitzgelegenheiten so zu platzieren, dass die Baumscheiben geschützt werden.
• Die Baumscheibe vor Weinmarkt 8 sollte in den Fußgängerbereich ausgeweitet/vergrößert
und umzäunt werden.
• Sollte der Baum an der Ecke Karlstraße/Weinmarkt nicht mehr gerettet werden können 
ist Ersatz an derselben Stelle zu pflanzen.

Hier die Stellungnahme des Verkehrsplanungsamtes: „Eine erfolgversprechende Nachpflanzung würde zunächst eine Vergrößerung der Baumscheiben erfordern. Dies wäre mit hohem baulichen Aufwand verbunden. Da nach Abschluss der Probephase der Verkehrsberuhigungsmaßnahme am Weinmarkt vom Verkehrsausschuss des Stadtrates entschieden wird, wie mit dem Platz weiter verfahren werden soll und eine bauliche Umgestaltung des gesamten Platzes dabei nicht ausgeschlossen ist, ist derzeit keine Ersatzpflanzung vorgesehen.
Der Bewuchs in manchen Baumscheiben wurde entfernt, um die Aufstellung der Holzelemente sowie deren standfeste Platzierung zu ermöglichen, da diese aufgrund des temporären Charakters keine im Boden verankerten Fundamente besitzen. Eine Versetzung der Holzelemente zum jetzigen Zeitpunkt wäre mit sehr hohem Aufwand verbunden, sodass davon abgesehen wird. Die angeregte Umzäunung wird von der Verwaltung noch geprüft.“

Kommentar Bürgerverein Altstadt: Mit dieser Antwort sind wir nicht zufrieden. Einerseits versprach Oberbürgermeister König im Wahlkampf „Pro Neugeborenem will ich einen Baum pflanzen“, wird hier andererseits zugesehen, wie man große Bäume kaputtgehen lässt und auf eine Ersatzpflanzung in der Zukunft verwiesen wird.
Es geht in erster Linie um den Erhalt der bestehenden Bäume!
Weshalb jetzt die Verkehrsplanung und nicht SÖR für die Bäume am Weinmarkt zuständig ist kann nicht nachvollzogen werden. Werden nun die Mitarbeiter des Verkehrsplanungsamts die Bäume am Weinmarkt gießen?