Unsere Fragen zur OBM-Runde und die Antworten der Verwaltung


Fragen/Anregungen unseres Bürgervereins zur BV-Runde im Dezember 2019 und die Antworten der Verwaltung

1. Beschwerden über Entwicklungen auf Nürnberger Plätze
In den Sommermonaten war in der Tagespresse immer von Beschwerden über Lärm auf Nürnberger Plätzen zu lesen. Wir erbaten die Mitteilung des Sachstandes seitens der Verwaltung und der Polizei, insbesondere darüber, welche und wie viele Beschwerden es zu folgenden Plätzen gegeben hat:
Tiergärtnertorplatz:
Hier häuften sich laut den Zeitungsberichten im Sommer die Beschwerden.
Ordnungsamt: „In diesem Jahr gab es Beschwerden einer neu hinzugezogenen Familie über die Geräuschbelastung und Sicherheitsprobleme auf dem Platz.
Die angesprochenen Sicherheitsprobleme können von Polizei und Ordnungsamt nicht festgestellt werden. Herr Oberbürgermeister Dr. Maly hat der Familie ein Gespräch zur Situation angeboten, das bislang nicht angenommen worden ist. Seitdem gibt es keine weiteren Beschwerden.
Die Gaststättenbetriebe am Platz haben eine Sperrzeitverkürzung von 23 Uhr auf 24 Uhr für April bis Oktober, was der üblichen Praxis für Misch-, Kern- und Gewerbegebiete in Nürnberg entspricht. Die Gastwirte wurden angehalten, den Ausschank um 23:30 Uhr einzustellen. Durch den Service öffentlicher Raum wurde veranlasst, dass die Straßenbeleuchtung ab 24 Uhr reduziert wird. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass sich der Platz ab 24 Uhr leert. Außerdem sind die Gastwirte dazu angehalten, lautstarke Aufräumarbeiten nach 24 Uhr zu unterlassen.“

Kornmarkt:
Hier fühlen sich Anwohner und Gewerbetreibende insbesondere durch den Lärm belästigt, den die Skater verursachen.
2.BM: „Der Geschäftsbereich 2.BM hat lediglich Kenntnis von einem Anwohner, der sich regelmäßig über Skateboardfahrer beschwert und steht in engem Kontakt mit diesem. Bei einem Gespräch mit dem Bürger, Ref. V und BM Vogel wurden verschiedene Ansatzpunkte, die Situation dort zu verbessern, besprochen und im Nachgang auf praktikable Umsetzung hin überprüft.
Es soll nun in einem Testlauf von einem Jahr versucht werden, am Wasserlauf durch transportable Blumenkübel die Sicherheit für spielende Kinder zu verbessern. Es wurde zudem der Wunsch an die Polizei weitergegeben, dass die Kontrolle der Skater am Kornmarkt zumindest durch eine Durchfahrt auf dem Platz und nicht daneben erfolgt. Diesem wird entsprochen. Außerdem wird der Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) weiterhin – auch in den späten Abendstunden – den Kornmarkt bestreifen.“
Jugendamt:Das Jugendamt steht nach wie vor zu den organisierten Skatern, jene, die sich also in loseren Gruppen zusammenschließen, in gutem Kontakt. Diese Gruppenmitglieder sind sehr gut untereinander vernetzt und stehen in regelmäßigem Austausch mit Ref.V was Skateanlagen und Nutzerbeteiligungen betrifft. Sollte das nächtliche Skaten wieder vermehrt beobachtet werden, so kann das Jugendamt wieder auf das Skateverbot nach 22:00 Uhr hinweisen und die Szene bitten, sich intern zu kontrollieren.
Das Jugendamt ergänzt, dass, durch Vor-Ort Protokolle belegt, der Kornmarkt in den Sommermonaten und vor allem in Ferienzeiten nach 22:00 Uhr grundsätzlich, unabhängig der Skaterszene, sehr stark frequentiert ist. Hier werden bis zu 180 Menschen gleichzeitig vor Ort beobachtet. Hinzu kommen die Menschen, die sich auf der Straße und in der umliegenden Gastronomie im Freien aufhalten, sowie vermehrtes Verkehrsaufkommen – es entsteht grundsätzlich eine andauernde, stark erhöhte Geräuschkulisse.
Der Kornmarkt ist in den Sommermonaten ein Platz an dem urbanes Leben im Öffentlichen Raum stattfindet, ähnlich wie in anderen Metropolen.“

Klaragasse:
Rund um die Klaragasse/Hallplatzgeht es im Kern um die permanente Verletzung der Regelungen zur Außenbewirtschaftung. Ruhestörungen bis 5 Uhr morgens sind nicht selten
Ordnungsamt:Durch die Kneipen- und Clubdichte und das hohe Personenaufkommen gibt es im Bereich Klaragasse/Hallplatz seit Jahren eine hohe Anzahl an polizeilichen Vorgängen und auch viele Beschwerden beim Ordnungsamt, die hauptsächlich von einer Person stammen. Vom 01.10.2017 bis 31.10.2019 gab es 595 polizeiliche Vorgänge (durchschnittlich 16 Vorgänge pro Monat), davon 347 Anzeigen (Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten). Auf die Klaragasse entfielen 215 Vorgänge (62%), davon 119 Anzeigen (34%). Davon betrafen 38 Fälle körperliche Unversehrtheit / Roheitsdelikte (z.B. einfache/gef. KV, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung), 26 Fälle Eigentumsdelikte (Raub, einfacher/schwerer Diebstahl, Taschendiebstahl), 8 Fälle Betäubungsmitteldelikte, 14 Fälle gaststättenrechtliche Ordnungswidrigkeiten (z.B. GSG, GastG, Ruhestörungen), 33 Fälle sonstige Delikte (z.B. Sachbeschädigung, sonstige Ordnungswidrig-keiten usw.).
Die Vorgangs- und Beschwerdezahlen sind in den vergangenen Jahren in etwa gleichbleibend hoch. In Anbetracht der Kneipen- und Clubdichte und des hohen Personenaufkommens ist die Situation aber als moderat einzustufen. Der Bereich wird von der Polizei auch nicht als „gefährlicher Ort“ eingestuft. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren den Bereich regelmäßig. Dabei werden auch Anzeigen und Beschwerden überprüft. Aufgrund telefonischer Mitteilungen eines Anwohners wurden in den letzten Monaten zwei Betriebe in der Klaragasse mehrfach überprüft. Bei festgestellten Verstößen wurden jeweils die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Bei einem Betrieb konnten keine Feststellungen getroffen werden, beim anderen Betrieb wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Kontrolle wurde zudem zum Anlass genommen, die Verantwortlichen nochmals bezüglich des Lärmschutzes zu belehren.“

2. Kinder- und Jugendhaus mit Hort – Untere Talgasse 8
Wir fragten den konkreten Sachstand der Maßnahme an:
Jugendamt:Die konkrete Planung für das Herrenschießhaus ist 2019 beim Hochbauamt angelaufen.
Durch Optimierung des Projektablaufes konnte der geplante Baubeginn weiter vorgezogen werden, so dass sich folgender Ablauf abzeichnet: Ausführungsplanung 2021, Vergaben 2021, Baubeginn Ende 2021.
Am 26.11.2019 fand eine erste Nutzer*innenbeteiligung zur Planung der Außenflächen am zukünftigen Standort statt. Die Kinder und Jugendlichen, die im Einzugsbereich der Einrichtung leben, waren vom Team des Jugendbüros Altstadt und des Partizipationsprojekts laut! zum Mitplanen und Mitgestalten eingeladen.“

3. Bardentreffen
Die meisten Bands, und auch Einzelkämpfer, haben ein professionelles Equipment dabei, das eigentlich auch für normale Konzerte ausreichen würde. Für „Straßenmusiker“ vollkommen überdimensioniert.
Die Vorgaben der Stadt in Bezug auf Ausstattung bzw. Uhrzeiten scheinen den meisten Künstlern unbekannt zu sein.
Bei allen Bühnen herrscht mittlerweile eine Lautstärke, die für die Enge der Altstadt äußerst fragwürdig erscheint. Die jeweilige Platzsituation scheint keine Berücksichtigung mehr zu finden. Weder bei der Programmgestaltung, noch bei einer, für den jeweiligen Raum/Platz angemessenen Lautstärke. Hier sollten die physikalischen Gesetze der Schallausbreitung wie auch die jeweilige Platzsituation berücksichtigt werden.
Die Verlängerung der Außenbereiche der Gastronomie bis 1:00 Uhr hat sich nicht bewährt, zumal die meisten Außenbereiche um 1:00 Uhr nicht geschlossen wurden. Erschwerend kam dazu, dass die Kneipen ihren Außenbereich bis 1:00 Uhr auch beschallen durfte.
Dies hat teilweise zu unzumutbaren Belastungen geführt.
Bei zukünftigen Bardentreffen sollte wieder etwas mehr akustisch abgerüstet werden, damit man sich dem ursprünglichen Charakter dieses Festes wieder mehr annähert.
Projektbüro: „Die mit dem Aufkommen immer leistungsfähigerer, batteriebetriebener Musikverstärker (andere sind nicht gestattet) einhergehenden Herausforderungen hinsichtlich der Stra-ßenmusik am Bardentreffen sind dem Projektbüro im Kulturreferat (Ref.lV/Pb) bekannt und bewusst. Ref- IV/Pb ist diesbezüglich bereits in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt und der Polizei. Die Veranstalter und Behörden setzen auf eine verstärkte Kommunikation mit den Straßenmusikern, auch durch erhöhten Einsatz von Ordnungspersonal, um die zunehmende Beschallung (auch steigende Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenmusikern) mittelfristig herunter zu pegeln. Ebenso werden derzeit die geltenden Sperrzonen für Straßenmusik überdacht. Es ist auch Ref. IV/Pb ein Anliegen, die Laustärkeemissionen an den offiziellen Bühnen sowie bei Straßenmusikern auf ein erträgliches Maß zu nivellieren. Dazu werden den Tontechnikern zulässige Dezibel-Werte deutlich im Vorfeld und auch während der Veranstaltung kommuniziert. Auch hinsichtlich Programmplanung wird Bezug auf die Platzgröße genommen (Hauptmarkt: Künstler mit größeren Besetzungen; Sebalder Platz: weniger umfangreiche Liedermachergruppen, auch traditionelle Musikstile; St. Katharina: virtuose Musik und leisere Töne, mit konzentrierter Publikumsaufmerksamkeit, Kreuzigungshof: Musikkabarett und Liedermacher…).
Gemessen an der Größe der Veranstaltung sind nach Ansicht der Polizei Verstöße gegen die öffentliche Ordnung marginal, das Bardentreffen ist It. Einschätzung der Polizei eher als positi-ves
Beispiel für ein großes, friedliches Musik-Bürgerfest (kein Rock-Ambiente, eher Familien) einzustufen.
Die Verstöße der stationären Gastronomie hinsichtlich Ausschank und Emission, die es immer wieder gibt, werden von der Polizei geahndet. Die Sperrzeitverkürzung, die nur für die Gastronomie gilt (die Konzerte enden wie bisher spätestens um 23:00 Uhr, an manchen Tagen früher), hat nach Ansicht, von Ordnungsamt und Polizei im Großen und Ganzen dennoch funktioniert. Man ist sicher, dass sich das System in den kommenden Jahren einpegeln wird. Die Maßnahme ist auch eine Reaktion des Besucherverhaltens: Die Menschen genießen an diesem Wo-chenende „ihre“ Stadt.
Das Bardentreffen ist ein internationales, inkludierendes Weltmusikfestival, das nicht nur Kulturen, sondern auch diverse Gruppen der Stadtgesellschaft zueinander führt (generationen- und
sozialmilieuübergreifend). Es ist eine starke, positiv besetzte Marke für Nürnberg, als Stadt der Menschenrechte. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das Bardentreffen ein zentrales Ereignis im
Jahresverlauf, es gehört zur kulturellen DNA Nürnbergs. Die mediale Aufmerksamkeit und Relevanz ist über Ländergrenzen hinaus auch durch die Medienpartnerschaften mit dem Bayerischen Rundfunk oder Arte sehr hoch.“

4. Zufahrt von Touristenbussen in die Altstadt
Die Problematik der misslichen verkehrlichen Situation der parkenden Touristenbusse zwischen Hallertor und Augustinerstraße wurde bereits mehrmals durch den Bürgerverein vorgebracht und kann als bekannt vorausgesetzt werden.
Der Bürgerverein Nürnberg Altstadt fordert ein striktes Einfahrtverbot für große Touristenbusse über das Hallertor in die Augustinerstraße und die Maxbrücke.

Begründung:
– Es ist nicht angemessen und zu verantworten, am Eingang zum historischen Hauptmarkt einen Busparkplatz zu unterhalten,
– den anliegenden Bewohnern sind die Belastungen aus Lärm und Abgasen durch die Touristenbusse nicht länger zuzumuten,
– Klimaschutz, Verkehrsberuhigung und CO2-Vermeidung müssen auch für Touristenbusse gelten.

SÖR/3-VA:Nürnberg erfreut sich als touristische Destination einer wachsenden Beliebtheit. Diese positive Entwicklung hat jedoch leider an neuralgischen Punkten in der Altstadt zu Eng-pässen geführt. Die starke Zunahme des Busverkehrs, u.a. durch Flusskreuzfahrten, führt in Stoßzeiten zu einer erheblichen Überlastung der Augustinerstraße. Dadurch ist dort ein sicherer Verkehrsablauf nicht mehr gewährleistet. Vor diesem Hintergrund wurde in gemeinsamen Runden der Stadt Nürnberg und der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) unter Einbeziehung von Reedereien, Busunternehmen, Tourund Führungs-Anbietern eine gemeinsame Lösung zur Reduktion und besseren Verteilung des Busverkehrs in der Augustinerstraße gesucht. Ziel war und ist es, eine generelle Sperrung der Augustinestraße für den touristischen Busverkehr zu vermeiden. Im Jahr 2019 hat sich der Busverkehr in der Augustinerstraße dadurch um insgesamt 34% verringert. Eine Entlastung war aber vor allem um die Mittagszeit nicht spürbar. Um diese Zeit kam es wie im Vorjahr zu Rückstauungen der Busse.
Eine deutliche Verbesserung soll die Haltestellenvergabe ab Juli 2020 und die damit verbundenen Änderungen bringen:
– SÖR führt ein Buchungssystem für Bus-Slots ein (15 Minuten zum Ein- und Ausstieg für einen der vier verfügbaren Halteplätze)
– Ab Mai 2020 ganzjährige Bewachung durch eine Sicherheitsfirma.
– Kontrolle der Genehmigungen mit Unterstützung durch den ZV-KVÜ bei widerrechtlichen Einfahrten.
Zielsetzung:
– Erhaltung der Einfahrtmöglichkeit in die Augustinerstraße für mobilitätseingeschränkte Personen
– Sicherstellung eines geregelten Ablaufs
– Information der Busfahrer über vorhandene Kapazitäten in der Augustinerstraße vor Einfahrt
– Vermeidung von unkontrollierten Spitzen und damit Stauungen.
– Entlastung der Anwohner

Verkehrsplanungsamt:Für die Zufahrt von Touristenbussen wird am 2020 ein neues Konzept eingeführt, dass eine Voranmeldung der Busse für die Haltepositionen an der Augustinerstraße über eine App erforderlich macht. Es dürfen dann nur noch 4 angemeldete Busse pro Viertelstunde dort parken. Verstöße werden von. den eingesetzten Ordnern an die Polizei bzw. Kommunale Verkehrsüberwachung als Ordnungswidrigkeit gemeldet und können gebührenpflichtig verwarnt werden. Zusätzlich wird versucht, in Zusammenarbeit mit der Congress- und Tourismuszentrale und den Reiseunternehmen die Alternativen in der Altstadt, hier vor allem in der Grasersgasse, attraktiver und leistungsfähiger zu gestalten. Auch Alternativprogramme außerhalb der Altstadt und außerhalb Nürnbergs sollen für die Gäste von Flusskreuzfahrten angeboten werden, um die Altstadt zu entlasten. Durch den Rückbau der Baustelleneinrichtungen im Umfeld des Augustinerhofes wird sich die Zufahrtssituation in 2020 wieder entspannen.

5. Koordination von Baustellen
Im Oktober/November hat die N-Ergie am Maxplatz und in der Weintraubengasse neue Leitungen verlegen lassen. Wir fordern, dass andere Arbeiten – wie z.B. Baumpflegearbeiten – die zum gleichen Zeitpunkt nicht dringend erforderlich sind, künftig zeitlich auf Baustellen im Straßenbereich abgestimmt werden.
SÖR:Die Verkehrsbehörde (SÖR) achtet stark darauf, die beantragten Maßnahmen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – zu koordinieren und dadurch die Beeinträchtigungen der Anwohner so gering wie möglich zu halten. Auf Grund unvorhergesehenen Schwierigkeiten bei der Leitungsverlegung N-ERGIE kam es leider zu Verzögerungen und damit bedauerlicherweise zu einer Überschneidung der Baumaßnahmen mit den Baumpflegearbeiten. Die ursprünglich erteilte Genehmigung für die N-ERGIE musste über den Oktober 2019 hinaus in den November 2019 verlängert werden (fertig: 05.11.2019). Aus rechtlichen Gegebenheiten konnte die bereits erteilte Genehmigung für die Baumpflegearbeiten nicht zurückgezogen werden. Die bereits laufenden Leitungsverlegungsarbeiten konnten ebenfalls nicht unterbrochen werden.“

6. Heilig-Geist-Spital – Rücksichtnahme für Nürnbergs älteste Seniorenwohnanlage
Nürnbergs älteste noch erhaltene soziale Einrichtung ist das Heilig-Geist-Spital mit seiner Senioren-Wohnanlage.
Von seinen Bewohnern wird manchmal schon sehr große Geduld gefordert. Wir wurden gebeten folgende Probleme weiter zuleiten.
Ein Problem stellen die Lärmbelästigungen bei An- und Zulieferungen für Veranstaltungen auf der Insel Schütt oder auch für die Bar Celona Finca in den frühen Morgenstunden dar.
Ordnungsamt:Die Belange der Seniorenwohnanlage im Heilig-Geist-Spital sind dem Veranstalter des Altstadtfestes (Altstadtfest Nürnberg e.V.) und dem Ordnungsamt ein wichtiges Anliegen. Der Lieferverkehr für das Altstadtfest wird deshalb jedes Jahr in der Sicherheitsbesprechung besprochen.
Für das Altstadtfest bestehen zwei Zufahrtsmöglichkeiten von Osten über die Agnesbrücke oder von Westen am Heilig-Geist-Spital. Die Anlieferungen von Osten trafen zwischen 7 und 8 Uhr mit den zur Schule gehenden Schülerinnen und Schülern der Schule Insel Schütt zusammen, was zu Sicherheitsgefahren für die Schülerinnen und Schüler führte. Die Anlieferung wurde des-halb auf die Westzufahrt verlegt.
Die Nachtzeit endet auch beim Sebastian-Spital um 6 Uhr. Grundsätzlich ist Lieferverkehr aber auch vor 6 Uhr nicht verboten, sofern die erhöhten nächtlichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Insel Schütt fällt auch nicht unter die Gebiete der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), in denen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr bestimmte Geräte und Maschinen, u.a. Verbrennungsmotoren, Fahrzeugkühlaggregate, ohne Ausnahmegenehmigung nicht betrieben werden dürfen.
Der Verein Altstadtfest Nürnberg e.V. und die Bar Celona Finca wurden gebeten, keine Anlieferungen vor 6 Uhr vorzunehmen. Der Verein Altstadtfest Nürnberg e.V. hat dies auch an die Wirte und Lieferfirmen weitergegeben. Er hat seinen Sicherheitsdienst angewiesen, Lieferfahrzeuge vor 6 Uhr zu notieren und darauf zu achten, dass Motoren abgestellt werden, soweit sie nicht für die Kühlung erforderlich sind. Kühlaggregate müssen laufen, da die vorgeschriebene Kühlkette nicht unterbrochen werden darf. Laut Auskunft der Bar Celona Finca erfolgen Lieferungen erst ab 7 Uhr. Bei einer Kontrolle wurde zwischen 06:50 Uhr und 07:10 Uhr ein LKW mit ausgeschaltetem/r Motor und Kühlaggregat festgestellt.
Das Ordnungsamt wird mit dem Verein Altstadtfest Nürnberg e.V., der Bar Celona Finac und der Leitung des Heilig-Geist-Spitals die Problematik nochmals besprechen.“
Antwort SÖR/3-VA: „Bis vor 2 Jahren erfolgte die Anlieferung der auf der Insel Schütt situierten Hütten des Altstadtfestes in Ost-West Richtung, d.h. ausgehend vom Rosa-Luxemburg-Platz über die Agnesbrücke zur Insel Schütt. Die Abfahrt erfolgte entweder über die Heubrücke oder in der Anlieferungsrichtung rückwärts über die Agnesbrücke.
Bei dieser Lösung kam es zu massiven Stauungen im Bereich der Agnesbrücke und dem Rosa-Luxemburg-Platz. Deshalb wurde in den letzten beiden Jahren in der Genehmigung für den Alt-stadtfestverein die Belieferung der Altstadtfesthütten auf der Insel Schütt in West-Ost-Richtung, d.h. von der Heubrücke über die Insel Schütt mit Ausfahrt über die Agnesbrücke und dem Rosa-
Luxemburg-Platz vorgeschrieben. In der Genehmigung wurde das Befahren der Insel Schütt wegen der dort situierten Schule frühestens ab 8:00 Uhr gestattet. Evtl. Verstöße müssten ggf. der Polizei gemeldet werden.
Die Stadt wird die vorgebrachten Bedenken des Bürgervereins Nürnberg-Altstadt e.V. in die Überlegungen für das nächste Jahr einfließen lassen, um eine für alle gangbare Lösung zu finden, welche der Verkehrssicherheit, der Schulwegsicherheit sowie dem Ruhebedürfnis der Anwohner gerecht wird.“

6. Heilig-Geist-Spital – Rücksichtnahme für Nürnbergs älteste Seniorenwohnanlage

Ein anderes Problem wird seit der Sperrung der Straße im östlichen Teil des Hans-Sachs-Platzes beobachtet. Hier fahren Autos entgegen der Einbahnregelung auch auf dem Gehweg um anderen Autos auszuweichen, dieses Verhalten gefährdet Fußgänger, aber auch Radfahrer. Um Stellungnahme der Verwaltung wird gebeten.

Verkehrsplanungsamt: „Das Problem ist bekannt, die bisherige Fahrradstraßenregelung wird in nächster Zeit wieder durch eine Einbahnstraßenregelung ersetzt, der Radverkehr wird weiterhin in südlicher Richtung zugelassen bleiben. Eine Verbesserung bringt auch die vorgezogene Sperrung der Spitalgasse östlich der Zufahrt zur Tiefgarage Hans-Sachs-Platz, hier ist durch die Beschilderung nur noch die Zufahrt für Lieferzwecke (zum Heilig-Geist-Saal und den anliegenden Anwesen) zugelassen.“

7. Nachtbürgermeister

Seit 2016 wird darüber diskutiert, nach den positiven Erfahrungen anderer Städte auch in Nürn-berg einen sog. „Nachtbürgermeister“ einzurichten, vergleichbar dem Amsterdamer Modell oder dem 2018 in Mannheim gestarteten Pilotprojektes. Nach der positiven Bilanz des ersten Jahres in Mannheim, sind wir der Auffassung, dass es an der Zeit ist die Funktion eines „Nachtbürgermeister“ auch in Nürnberg einzurichten. Wichtig ist für uns dabei, dass die Stelle bei der Stadtverwaltung angesiedelt wird, um Neutralität zu gewährleisten.

Ordnungsamt:Im Arbeitskreis Nachtbar und Nachbar und im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 27.11.2019 wurden der Sach- und Diskussionsstand in anderen deutschen Städten zur Schaffung eines „Nachtbürgermeister“ oder einer ähnlichen Stelle sowie die Ergebnisse der Abfrage der gastronomischen Betriebe dargestellt.
Seit Einrichtung des Nachtbürgermeisters in Amsterdam im Jahr 2003 wird auch in deutschen Städten die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters diskutiert. Mannheim ist bisher die einzige deutsche Stadt, die einen Nachtbürgermeister eingerichtet hat. In einigen Städten gibt es derzeit ähnliche Anträge oder Beschlüsse (z.B. München, Stuttgart), wobei nach den uns vorliegenden Informationen nirgends das Mannheimer Modell und die Bezeichnung Nachtbürgermeister über-nommen werden sollen. In anderen Städten wurden entsprechende Anträge abgelehnt (z.B. Köln, Leipzig).
Der Arbeitskreis Nachtbar und Nachbar hat sich auf den Arbeitsbegriff Nachtmanager verständigt und will nach eingehender Auswertung und Diskussion des Abfrageergebnisses eine Emp-fehlung für die Ausgestaltung und Verödung einer solchen Stelle geben. Im Arbeitskreis besteht bisher Einigkeit, dass die Stelle Ansprechpartner für Gastronomie und Anwohner sein soll und deren Neutralität deshalb eine wichtige Anforderung ist. Die gastronomischen Betriebe haben in der Abfrage eine Ansiedelung bei der Stadt überwiegend abgelehnt und eine „ungebundene“ Stelle oder eine Ansiedlung möglichst nah bei der Nachtkultur gewünscht. Die Mehrheit möchte eine Finanzierung der Stelle durch die Stadt, eine gemeinsame Finanzierung durch Stadt und Gastronomie wird aber auch von einer beträchtlichen Anzahl der Betriebe unterstützt; eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung werden nicht gewünscht.
Sowohl die Schaffung einer Stelle in der Stadtverwaltung als auch eine Bezuschussung einer „ungebundenen“ oder bei einem Verein angesiedelten Stelle erfordern die Bereitstellung von Mittel, was frühestens zum Haushalt 2021 erfolgen kann.“